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Dittli Josef · Ständerat · 2016-06-07

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Wir haben gestern ja alle per E-Mail einen Brief der Euro-Lotto Tipp AG erhalten; zumindest nehme ich an, dass wir alle ihn erhalten haben. Wie Herr Ständerat Föhn sagte, ist dies eine Firma mit Sitz im Kanton Schwyz. Wenn Sie die Formulierung des Anliegens dieser Firma mit dem Antrag von Herrn Ständerat Föhn vergleichen, stellen Sie fest, dass diese identisch sind. Das führt mich dazu, ein paar Worte über diese Firma zu sagen. Wer ist denn diese Firma, und was tut sie?

Bei der Euro-Lotto Tipp AG handelt es sich um eine Firma, die Lotto-Tippgemeinschaften organisiert und zusammenführt, sodass der einzelne Spieler seine Gewinnchancen verbessern kann. Aber Konsumentenforen wie der "Kassensturz" oder der "Beobachter" warnen seit geraumer Zeit vor den Geschäftspraktiken der Euro-Lotto Tipp AG für die Kunden. Ich beziehe mich auf eine Ausgabe des "Beobachters" vom 11. März 2013, Online-Ausgabe. Der Obertitel lautet: "Tippgemeinschaft Euro-Lotto kassiert 60 Prozent". Im Lead heisst es: "Die Schwyzer Firma Euro-Lotto verspricht eine höhere Gewinnchance bei der Ziehung der Euro-Millions. Doch das Angebot ist für die Kunden extrem unvorteilhaft." Weiter steht unter dem Untertitel "Regelmässige Klagen": "Die Firma mit Sitz in Brunnen SZ lässt sich für die Organisation fürstlich entlöhnen. Setzt ein Spieler zehn Franken, fliessen nur gerade vier Franken in die Ziehung, sechs Franken sackt Euro-Lotto ein." Swisslos distanziert sich schon längst von diesen Geschäftspraktiken, weil Swisslos das Problem hat, dass die Leute nicht differenzieren können, ob das Produkt noch von Swisslos kommt oder nicht. So weit der "Beobachter".

Die Euro-Lotto Tipp AG ist meines Wissens zurzeit die einzige Firma, die in diesem Bereich operationell ist. Warum es die anderen nicht sind, dürfte nicht so schwierig zu erraten sein. Da ein erwirtschafteter Gewinn gemäss Artikel 106 der Bundesverfassung vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zur Verfügung gestellt werden müsste, ist dieses Modell für Firmen nicht attraktiv. Interessant ist auch, dass der Regierungsrat des Kantons Schwyz in seiner Vernehmlassungsantwort die bundesrätliche Fassung stützt - kein Wort von irgendwelcher Unterstützung der Euro-Lotto Tipp AG. Sie unterstützt die bundesrätliche Fassung, somit auch Artikel 61. Das ist noch interessant.

Firmen, die dieses Geschäftsmodell anwenden, sind beim Gewinn intransparent. Ich habe keine Ahnung, wie viele Gewinne sie erzielen. Diese allfällig erzielten Gewinne sind dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zumindest in rechten Teilen nicht gemeinnützig. Ich erinnere an Artikel 106 der Bundesverfassung. Die Spielsuchtabgabe lassen sie sich von Swisslos und der Loterie Romande bezahlen, weil sie ja mit den Produkten dieser Gesellschaften spielen. Wer sich jetzt für diesen Artikel gemäss Antrag Föhn starkmacht, der macht sich zum Steigbügelhalter von Firmen mit solchen Geschäftsmodellen.

Ich bitte Sie dringlichst, diesen Antrag abzulehnen und der Fassung der Kommission bzw. dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. [PAGE 387]

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