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Lombardi Filippo · Ständerat · 2016-06-07

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Es wurde erklärt, wie dieses Modell funktioniert. Es wurde erklärt, dass es eine einzige Firma in der Schweiz gibt, die das offeriert. Es ist aber bekannt, dass es viele Firmen im Ausland gibt, die es machen können, die es machen und es weiterhin machen werden, umso mehr, wenn es in der Schweiz keine solche Firma mehr gibt. In einer solchen Situation würde ich auf die Probleme, die Herr Dittli erwähnt hat, nicht mit einem Verbot reagieren, sondern nach dem üblichen Schweizer System vorgehen. Das heisst: Genehmigung unter klaren Voraussetzungen und Kontrolle - wie es sich gehört.

Es wurde klar gesagt, dass diese Organisation einzig und allein Tickets von Swisslos und der Loterie Romande kauft und verkauft - nichts anderes. Sie beteiligt sich, indem sie Tickets von Swisslos kauft und weiterverkauft, an den gemeinnützigen Zielen von Swisslos, inklusive der Suchtprävention - Herr Dittli hat diese Praxis als Gegenargument benutzt, aber ich finde es im Gegenteil richtig. Was zu Swisslos geht, kommt in den gleichen Topf, egal woher es kommt.

Der Antrag Föhn ist in dem Sinn interessant, als er uns grundsätzlich drei Kontrollmöglichkeiten für eine Tätigkeit gibt, die jetzt ohne Kontrolle ausgeübt wird:

Die erste Kontrolle ist, dass eine solche Organisation eine Ermächtigung von den Veranstaltern benötigt. Ich gehe davon aus, dass man beim Erteilen von Ermächtigungen Bedingungen stellen kann. Das ist das, was ich von Swisslos erwarten würde, dass sie also nicht ihr Monopol stützt, sondern klar sagt: Okay, im Rahmen des Gesetzes dürft ihr dieses und jenes machen, das andere aber nicht - und an diese Bedingungen müsste sich die Organisation halten. Sonst sollte man auch dem Kiosk verbieten, Spielkarten zu verkaufen, denn der Gewinn von 8 Prozent, den der Kiosk mit dem Verkauf der Spielkarten erzielt, geht nicht in den Topf für gemeinnützige Zwecke, sondern fliesst in die Tasche der Kioskbetreiber. Das ist verständlich, haben diese doch Unkosten, die sie decken müssen. Man kann also nicht pauschal nur die Prinzipien erwähnen, wonach alles gemeinnützig sein soll. Oder sollte man bei den Swisslos-Angestellten sagen, die Tätigkeit sei gemeinnützig, daher seien ihre Löhne auch gemeinnützig? Sie werden verstehen, dass man alles ein bisschen interpretieren kann! Also deckt jeder seine Kosten, und was übrig bleibt, geht in den Bereich der Gemeinnützigkeit. Das ist auch das Prinzip der etablierten Lotterien und Spielbanken - diese decken auch ihre Kosten.

Die erste Möglichkeit der Kontrolle bietet der Antrag Föhn also bei der Erteilung einer Ermächtigung, die eben nur von Swisslos und der Loterie Romande kommen könnte. Diese Kontrolle ist ex ante.

Die zweite Kontrolle ist ex post. Diese Kontrolle wird im letzten Satz des Antrages Föhn angeboten, in dem eben die Aufsicht und Kontrolle der interkantonalen Behörde vorgesehen werden. Das ist klar.

Die dritte Kontrolle ist für mich auch wichtig: Diese Firma soll ihren Sitz in der Schweiz haben. Das ist eben der Vorteil gegenüber solchen Anbietern, die im Ausland agieren und die weiterhin dort agieren würden. Die Firma muss in der Schweiz agieren, sie muss natürlich den Steuerbehörden der Schweiz unterstehen. Sie muss ihre Steuern bezahlen. Sie muss ihre Gewinne ausweisen. Diese Transparenz verlangt die Steuerbehörde von jedem Steuerzahlenden und auch von einer solchen Firma.

Ich glaube, diese drei Möglichkeiten der Kontrolle sind gegeben.

Ich habe auch keine Zweifel, dass bei der Verordnung bzw. bei der Definition der Bedingungen für die Ermächtigung diese Limiten klar festgelegt werden müssen. Wie hoch darf die Kommission sein, die eine solche Firma kassieren darf? Welche Kosten dürfen angerechnet werden, welche nicht?

In dem Sinne halte ich den Antrag Föhn nicht für einen Blankocheck zugunsten einer Firma, die vielleicht in der Vergangenheit ein paarmal übertrieben hat. Vielmehr bietet er die Möglichkeit, dass sie weiterhin agiert, dass sie ihre Arbeitsstellen rettet, ihre Steuern bezahlt, aber nur unter einer strikten Kontrolle im Sinne des Gesetzes arbeiten darf.

Ich möchte deswegen den Antrag Föhn unterstützen.