Schmid Martin · Ständerat · 2016-06-07
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-07
Wortprotokoll
Sie müssen sich die Zusammensetzung der Minderheit auf der Fahne einmal wirklich gut anschauen. Sie stellen dann fest und können es vielleicht fast nicht glauben, dass vier Rechtsanwälte Ihnen beantragen, dass man den Entscheid über die Erteilung einer Konzession nicht weiterziehen können soll. Sie sehen also, diese Anwälte schaffen hier zumindest nicht für ihre eigene Praxis.
Warum schlagen wir Ihnen hier vor, beim geltenden Recht zu bleiben? Das geltende Recht sieht nicht vor, dass eine Konzessionserteilung vor Gericht, sei es das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesgericht, angefochten werden kann. Der Bundesrat möchte auch in Zukunft daran festhalten, dass die Konzessionserteilung durch den Bundesrat erfolgt. Aus Sicht der Minderheit ist damit auch klar zum Ausdruck gebracht worden, dass es sich letztlich um einen politischen Entscheid handelt, ob eine solche Konzession erteilt oder verlängert werden soll. Es handelt sich nicht um einen Akt der Verwaltung, denn sonst hätte man ja auch das Bundesamt als Entscheidbehörde eintragen können.
Mit der Zuständigkeit des Bundesrates wird auch dokumentiert, dass beim Entscheid, wie in Artikel 8 vorgesehen, eine Kann-Bestimmung zur Anwendung kommt. Wir haben vorhin bei Artikel 8 beschlossen, dem Bundesrat zu folgen. In Artikel 8 Absatz 1 steht: "Eine Konzession kann erteilt werden ..." Der Bundesrat entscheidet dann darüber, ob diese Kann-Bestimmung Anwendung finden soll. Aus Sicht der Minderheit ist es letztlich auch ein politischer Entscheid, ob eine solche Konzession erteilt werden soll oder nicht. Wir haben Vertrauen in den Bundesrat, dass er auf Antrag der Eidgenössischen Spielbankenkommission auch in Zukunft ausgewogen entscheiden wird.
Es ist auch nicht im Sinne der Rechtsuchenden, hier weitere Anfechtungsmöglichkeiten, über das Bundesverwaltungsgericht ans Bundesgericht, zu schaffen. Wo sind die Vorteile, wenn man jeden Entscheid justiziabel weiterziehen kann? Die Minderheit sieht diese Vorteile nicht. In anderen Ländern, beispielsweise im Fürstentum Liechtenstein, hat man eine solche Anfechtungsmöglichkeit eingeführt, mit sehr schlechten Erfahrungen. Im Jahr 2011 wurde eine Konzession erteilt und angefochten, und es gibt auch heute noch kein Casino im Fürstentum Liechtenstein. Das ist notabene für die Schweiz vielleicht gar nicht so schlecht, das spricht aber im Quervergleich zumindest nicht für diese im Fürstentum Liechtenstein getroffene Regelung.
Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, beim geltenden Recht zu bleiben, also mit der Minderheit zu stimmen. Es sollte auch in Zukunft keine Anfechtungsmöglichkeiten beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesgericht geben.