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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-08

Wortprotokoll

Der Ständerat hat das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien genehmigt. Er hat im Bundesbeschluss in Artikel 1 Absatz 2 einen Zusatz eingefügt, er hat nämlich die Voraussetzungen für die Ratifikation festgehalten.

Der Bundesrat hat bereits in der Botschaft festgehalten, dass die Ratifikation des Kroatien-Protokolls eine Lösung voraussetzt, nämlich eine Lösung im Normenkonflikt, den wir seit dem 9. Februar 2014 haben, im Konflikt zwischen dem neuen Verfassungsartikel 121a auf der einen Seite und dem Freizügigkeitsabkommen auf der anderen Seite. Bevor wir das Kroatien-Protokoll ratifizieren können, müssen die Anforderungen des Freizügigkeitsabkommens mit der Bundesverfassung in Einklang gebracht werden.

Ich verstehe den Zusatz, den der Ständerat eingefügt hat, so, dass er die Voraussetzungen, wie sie der Bundesrat ja auch in der Botschaft festgehalten hat, jetzt explizit in diesem Bundesbeschluss festgeschrieben haben möchte. Materiell besteht keine Differenz zwischen dem, was der Ständerat als Voraussetzung für die Ratifikation formuliert hat, und dem, was der Bundesrat in der Botschaft selber festgehalten hat, nämlich - ich wiederhole es noch einmal - dass der Normenkonflikt zwischen dem Freizügigkeitsabkommen und dem neuen Verfassungsartikel 121a aufgelöst werden muss.

Natürlich ist es eher unüblich, dass man solche Bedingungen für die Ratifikation eines Staatsvertrages in einen Genehmigungsbeschluss, in einen Bundesbeschluss hineinschreibt. Es ist aber auch eher unüblich - wenn ich das so sagen kann -, dass der Bundesrat Ihnen einen Staatsvertrag zur Genehmigung zu einem Zeitpunkt unterbreitet, in dem die Voraussetzungen für die Ratifikation noch nicht gegeben sind.

Warum unterbreitet Ihnen der Bundesrat überhaupt diesen Genehmigungsbeschluss, diesen Bundesbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt? Weil wir wegen Horizon 2020 unter Zeitdruck sind. Der Bundesrat möchte alles dafür tun, die Voraussetzungen zu schaffen, dass eben eine Forschungszusammenarbeit mit der EU weiterhin möglich ist. Sie kennen die Bedingungen vonseiten der EU. Deshalb hat der Bundesrat Ihnen diesen Genehmigungsbeschluss bereits zu diesem Zeitpunkt unterbreitet.

Warum führen wir überhaupt diese Diskussion über die Voraussetzungen für die Ratifikation? Da möchte ich schon etwas klären. Es wurde gesagt, dass Artikel 121a Bundesverfassung gemäss Bundesgerichtsentscheid nicht direkt anwendbar sei. Dem muss ich doch widersprechen. Lesen Sie Artikel 121a Absatz 4. Absatz 4 ist direkt anwendbar.: "Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen", die also Artikel 121a widersprechen. Absatz 4 ist direkt anwendbar. Was das Bundesgericht entschieden hat in Bezug auf die Anwendbarkeit, hat sich nicht auf diesen Absatz 4 bezogen, sondern auf den Steuerungsteil, der in den anderen Absätzen von Artikel 121a beschrieben ist.

Ich komme zu Ihrer Kommission. Ihre APK hat den Text, also diese Bedingungen für die Ratifikation, abgeändert. Ihre Kommissionsmehrheit spricht von der schweizerischen Rechtsordnung anstatt von der Bundesverfassung, wie es in der ständerätlichen Fassung steht. Ihre Kommissionsmehrheit nennt explizit das Freizügigkeitsabkommen, statt von einer Steuerung der Zuwanderung zu sprechen, wie es der Ständerat entschieden hat. Das ist aus unserer Sicht eine Präzisierung. Der Normenkonflikt besteht nämlich tatsächlich mit dem Freizügigkeitsabkommen. Dass die Regelung die Vorgaben der schweizerischen Rechtsordnung einhalten muss, ist eine Formulierung, die aus unserer Sicht so übernommen werden kann, weil ja die Bundesverfassung die Grundlage unserer schweizerischen Rechtsordnung ist.

Ich möchte abschliessend noch etwas sagen zum Zeitpunkt der Ratifikation. Der Ständerat hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt - ich verstehe, dass man sich damit beschäftigt -, warum wir heute noch nicht sagen können, wann wir dieses Kroatien-Protokoll ratifizieren werden. Der Grund ist ganz einfach: Für die Lösung des Normenkonflikts zwischen dem Freizügigkeitsabkommen und Artikel 121a der Bundesverfassung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Je nach Lösungsmöglichkeit braucht es einen Parlamentsbeschluss, und allenfalls, wenn es nämlich eine Verfassungsänderung braucht, ist eine Volksabstimmung nötig. Klar ist aber, das möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen, dass es für die Ratifikation, damit sich die Schweiz verpflichten kann, eine stabile Entscheidgrundlage braucht, also z. B. eine Schlussabstimmung im Parlament. Die Ratifikation eines Staatsvertrages bedeutet für einen Staat eine [PAGE 922] völkerrechtliche Verpflichtung, die Pflichten, die man eingeht, dann auch einzuhalten. Deshalb noch einmal: Es braucht für die Ratifikation eine stabile Entscheidgrundlage. Wir können Ihnen aber heute, weil die Lösung noch nicht bekannt ist, auch noch nicht sagen, zu welchem Zeitpunkt das der Fall ist.

Ich habe eingangs vom Zeitdruck gesprochen. Es gibt diesen Zeitdruck. Der Bundesrat will, dass die Forschungszusammenarbeit mit der EU weitergeht. Sie kennen die Vorgeschichte: Die EU hat uns da eine Bedingung gestellt, die sehr unangenehm ist. Nachdem die Bevölkerung mit Abstimmungsentscheid vom 9. Februar 2014 die Einhaltung des Freizügigkeitsabkommens ein Stück weit infrage gestellt hat, hat umgekehrt die EU die Forschungszusammenarbeit infrage gestellt und Bedingungen gestellt. Der Bundesrat möchte diese Forschungszusammenarbeit weiterführen, gleichzeitig muss sich der Bundesrat an die Verfassung halten. Ich danke Ihnen explizit, dass Sie heute dem Bundesrat noch einmal den Auftrag gegeben haben, sich an die Bundesverfassung zu halten. Er wurde nämlich auch schon dafür kritisiert, dass er sich an die Verfassung halten will. Ich danke Ihnen auch für das Vertrauen, dass Sie davon ausgehen, dass sich der Bundesrat an die Verfassung hält. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass auch Sie sich an die Bundesverfassung halten müssen.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Geschäft noch in dieser Session abschliessen und die Voraussetzung dafür schaffen, dass der Bundesrat im Moment, in dem für diesen Normenkonflikt eine Lösung gefunden worden ist, das Kroatien-Protokoll ratifizieren kann. Den Entscheid, ob es diesen Zusatz braucht oder nicht, muss ich Ihnen überlassen. Es gab die Überlegungen auch im Zusammenhang mit einer Referendumsabstimmung zu Kroatien; ich glaube, das müssen Sie unter sich ausmachen. Der Bundesrat ist gewillt und bereit, die Verfassung einzuhalten und gleichzeitig die bestmögliche Ausgangslage für unser Land zu schaffen.