Rieder Beat · Ständerat · 2016-06-08
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-06-08
Wortprotokoll
Ich muss eine Interessenbindung offenlegen: Ich vertrete als Strafverteidiger hie und da einen Raser. Was mir in meiner Praxis aufgefallen ist, ist, dass wir vielleicht ein wenig ein falsches Bild des Rasers vor Augen haben. Wenn Sie vom Jugendlichen ausgehen, der in seinem Übermut auf den Kantons- oder Bundesstrassen ein Rennen verursacht, bin ich wie die Vorredner der Meinung, dass dieses Massnahmenpaket angebracht ist und wir solche Delikte hart und konsequent bestrafen müssen - das steht ausser Zweifel. Aber in der Praxis stossen wir auf Fälle von gestandenen Männern und Frauen, die sich der Raserei schuldig gemacht haben und vor enorm hohen Mindeststrafen stehen.
Sie wissen, bei diesem Massnahmenpaket haben wir eine Mindeststrafe von zwölf Monaten Freiheitsstrafe. Wenn Sie im Strafrecht mit Mindeststrafen operieren, ohne den Gerichten und Staatsanwälten einen Ermessensspielraum zu geben, ohne die konkreten Umstände des Verschuldens zu berücksichtigen, ist das falsch. Es widerspricht dem Grundsatz unseres Strafrechts - wir haben ein Strafrecht, das auf dem Verschulden basiert -, und es degradiert die Staatsanwälte und Richter zu Vollzugsbeamten. Schlussendlich führt dies zu schockierenden Ergebnissen in der Strafjustiz. Ich bin der Meinung, dass wir heute bereits wissen, wo dieses Gesetz, das die Exzesse bekämpfen soll, selber exzessiv ist.
Ich schildere Ihnen nun einen Fall aus der Praxis: Sie fahren mit Ihrer Familie aus Italien zurück aus den Ferien nach Bern. Sie fahren über den Simplon. Kurz vor dem Passübergang gibt es eine Überholstrecke. Dort haben Sie zwei Sattelschlepper vor sich. Sie überholen auf dieser Überholstrecke, beschleunigen auf 150 Stundenkilometer ausserorts. Sie sind ein Raser und werden nach den harten Richtlinien der Rasereibestimmungen verfolgt.
Jetzt ist das eigentlich Schockierende daran, dass wir in der Strafjustiz sehr viele solche Fälle haben und sehr wenige klassische Rasereifälle. Das wissen wir bereits jetzt, und die betroffenen Staatsanwaltschaften und Gerichte sind eigentlich einer Meinung: Wir brauchen dort einen Ermessensspielraum, um diese Leute gemäss ihrem Verschulden - sie haben eine Straftat begangen - zu bestrafen, aber nicht mit einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe. Wenn sie im Anschluss daran das Unglück haben, noch eine grobe Verkehrsregelverletzung zu begehen, also kein Rasereidelikt, haben sie ein echtes Problem. Dann wandern sie nämlich unbedingt ein Jahr ins Gefängnis. Und das trifft ganz normale Bürgerinnen und Bürger, die mit dem klassischen Bild des Rasers, das uns vorschwebt, überhaupt nichts zu tun haben.
Darum beantrage ich Ihnen hier, das Postulat sofort anzunehmen und der parlamentarischen Initiative sofort Folge zu geben. Es hindert uns nichts daran, in diesem Bereich nun etwas schneller voranzugehen, es etwas genauer zu analysieren und die Exzesse dieses Paketes zu bekämpfen. Es hindert uns nichts daran, nun Sofortmassnahmen einzuleiten, weil wir in einem Gesetzgebungsprozess stecken, der sonst mehrere Jahre dauert. Das wird dann auch in der Praxis vor den Gerichten Schaden verursachen. Geschädigt sind jene Leute, die sonst rechtschaffen sind und sich einmal ein solches Delikt haben zuschulden kommen lassen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, sowohl das Postulat als auch die parlamentarische Initiative Regazzi zu unterstützen.