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preparatory:AB 200584

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-13

Wortprotokoll

Nach Wissen des Bundesrates hat das genannte Unternehmen seinen Sitz in Irland und in den USA. Auch wenn sein Angebot von der Schweiz aus genutzt werden kann, findet die für die Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz massgebliche Finanzintermediation des Unternehmens nicht in der Schweiz, sondern im Ausland statt. Entsprechend untersteht das Unternehmen nicht den schweizerischen Geldwäschereibestimmungen, sondern denjenigen des Sitzlandes. Das Unternehmen braucht daher auch keine schweizerische Bewilligung nach dem Geldwäschereigesetz.