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Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-06-13

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-06-13

Wortprotokoll

Im Jahr 2005 wurde mit dem Kernenergiegesetz ein zeitlich befristetes Verbot der Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung eingeführt. In früheren Jahren liessen die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke ihre Brennelemente in Frankreich oder Grossbritannien wiederaufarbeiten. Das im diesbezüglichen Artikel 106 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes enthaltene Moratorium lautet: "Abgebrannte [PAGE 1005] Brennelemente dürfen während einer Zeit von zehn Jahren ab dem 1. Juli 2006 nicht zur Wiederaufarbeitung ausgeführt werden. Sie sind während dieser Zeit als radioaktive Abfälle zu entsorgen. Der Bundesrat kann zu Forschungszwecken Ausnahmen vorsehen, wobei sinngemäss Artikel 34 Absätze 2 und 3 gilt. Die Bundesversammlung kann die Frist von zehn Jahren durch einfachen Bundesbeschluss um höchstens zehn Jahre verlängern." Dieses sogenannte Moratorium läuft somit am 30. Juni dieses Jahres aus. Die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung wäre damit wieder möglich.

Es stellt sich somit die Frage, ob die Wiederaufarbeitung dieser Elemente im Ausland erlaubt sein soll, ob sie verboten werden soll oder ob das Moratorium - das heisst Zwischenlagerung und spätere Verbringung in ein geologisches Tiefenlager - verlängert werden soll. Im Rahmen des ersten Massnahmenpaketes der Energiestrategie 2050 ist, wie Ihnen allen bekannt ist, ein unbefristetes Verbot der Wiederaufarbeitung vorgesehen. Dies wurde von beiden Räten so beschlossen, und dazu besteht keine Differenz mehr. Trotzdem: Diese Vorlage wird im Juni 2016 - wie wir alle wissen - mit Sicherheit noch nicht in Kraft sein. Um zu verhindern, dass die Ausfuhr ab dem 1. Juli 2016 nach dem Auslaufen des genannten Moratoriums gesetzlich wieder zulässig wäre, beantragt der Bundesrat der Bundesversammlung, von der in dem von mir zitierten Artikel 106 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes verankerten Kompetenz Gebrauch machen zu können und das Moratorium durch einen weiteren Bundesbeschluss um weitere zehn Jahre zu verlängern. Sollte die vom Bundesrat im Rahmen der Energiestrategie 2050 vorgeschlagene Teilrevision des Kernenergiegesetzes mit dem Verbot der Wiederaufarbeitung, wie wir es beschlossen haben, in Kraft treten, wird das Moratorium als solches obsolet sein.

Ihre UREK hat die vom Bundesrat beantragte Fristverlängerung eingehend diskutiert und bittet Sie mit 13 zu 8 Stimmen um Eintreten.

In der Detailberatung wurde dann die Frage diskutiert, ob diese zehn Jahre zwingend seien oder ob auch eine andere Frist möglich sei. Es wurde entsprechend ein Antrag auf vier statt zehn Jahre gestellt. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Am Ende hat die Kommission der Vorlage dann entsprechend in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 12 Stimmen zugestimmt.

Nochmals materiell: Die politische Ausgangslage hat sich bekanntlich mit den Beschlüssen des Bundesrates und der eidgenössischen Räte zur Nutzung der Kernenergie klar geändert. Der Bundesrat hatte sich bereits in der Botschaft 2010 zum Kernenergiegesetz für ein Verbot der Wiederaufarbeitung ausgesprochen, dies nicht zuletzt auch aus einer sicherheitspolitischen Überlegung. Beim Prozess der Wiederaufarbeitung wird nämlich Plutonium abgetrennt und somit leicht zugänglich gemacht. Plutonium ist notabene einer der Ausgangsstoffe für Kernwaffen - das sei diejenigen gesagt, die da die Physik zu wenig kennen.

Zudem galt und gilt nach wie vor die Erkenntnis, dass die Wiederaufarbeitung unwirtschaftlich und umweltgefährdend ist und als nicht sicher genug beurteilt werden muss. Weiter hätte eine Wiederaufarbeitungsanlage in der Schweiz wohl keine Chance. Diese wäre auch mit dem Moratorium notabene noch erlaubt, die Chance aber, irgendwo eine solche Anlage zu bauen, wäre wohl kaum gegeben. Konsequenterweise sollte nun diese Ausfuhr zur Wiederaufarbeitung so lange verboten sein, als keine neuen und besseren Verfahren verfügbar sind. Ich spreche damit die Transmutation an. Die Forschung auf genau diesem Gebiet bleibt hingegen weiterhin erlaubt, damit vielleicht doch in Zukunft ein zweiter Einstein eine Lösung findet.

Da die damalige Begründung nach Ansicht der Kommission weiterhin Gültigkeit hat, bitte ich Sie im Namen der Kommission - noch einmal: sie entschied mit 13 zu 8 Stimmen -, auf das Geschäft einzutreten und der vom Bundesrat beantragten Fristverlängerung zuzustimmen.

Zur Vervollständigung: Der Ständerat hat dieser Vorlage einstimmig zugestimmt. Eine Differenz, die wir heute schaffen, würde dazu führen, dass wir hier eine Ehrenrunde drehen und dass das Moratorium faktisch am 1. Juli 2016 auslaufen würde, was theoretisch dazu führen könnte, dass solche Brennelemente wieder ausgeführt würden. Ich sage nicht, dass das passiert: Dieser Prozess dauert nämlich so lange, dass sich das eigentlich nicht lohnt. Es macht aber keinen Sinn, etwas zu legiferieren, was de facto schon klar ist. Wie gesagt, wenn der Ständerat in einer Frage einstimmig entscheidet, ist es im Allgemeinen nicht sehr zielführend, wenn unser Rat mit einer knappen Mehrheit etwas anderes beschliesst, um dann noch in eine Ehrenrunde zu gehen.

Ich bitte Sie also im Namen der Kommission einzutreten, den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Vorlage zuzustimmen.