Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-13
Wortprotokoll
Ich habe es Ihnen letztes Mal gesagt, und ich sage es gerne noch einmal: Es ist unüblich, dass man bei der Genehmigung eines Staatsvertrags eine Voraussetzung für die Ratifizierung in den Bundesbeschluss schreibt. Deshalb hat Ihnen der Bundesrat selbst ja auch keinen solchen Zusatz vorgeschlagen. Es ist aber auch unüblich - ich glaube, es ist das erste Mal, dass dies geschieht -, dass der Bundesrat dem Parlament einen Staatsvertrag zu einem Zeitpunkt zur Genehmigung unterbreitet, in dem die Voraussetzungen für die Ratifizierung noch nicht gegeben sind. Das ist die Ausgangslage.
Es wird von Ihnen nun unterschiedlich interpretiert. Die einen sagen: "Ja, das ist jetzt so; wir hoffen und vertrauen dem Bundesrat, dass er für die Ratifikation zuerst den Normenkonflikt auflöst, der eben heute zwischen Artikel 121a der Bundesverfassung und dem Freizügigkeitsabkommen besteht." Die anderen sagen, sie hätten diesen Zusatz in die Vorlage hineingeschrieben, weil sie, wenn sie mit diesem Genehmigungsbeschluss in die Referendumsabstimmung gehen müssten, der Bevölkerung sagen müssten: "Wir haben dafür gesorgt, dass auch eingehalten wird, was ihr in der Abstimmung vom 9. Februar 2014 gutgeheissen habt." Das habe ich zur Kenntnis genommen. Es ist die Kommissionsmehrheit, die sagt, dass wir in einem Referendumsabstimmungskampf diese Garantie brauchen, weil wir eben auch hier eine unübliche Ausgangslage haben. Deshalb war ich auch eher zurückhaltend bei der Bewertung der Frage, ob dieser Zusatz jetzt nötig ist oder nicht.
Den Referendumsabstimmungskampf werden vorwiegend Sie bestreiten. Wir alle gemeinsam hätten alles Interesse daran, dass die Bevölkerung der Vorlage dann auch zustimmt. Dafür würden sich alle einsetzen - oder zumindest die allermeisten. Aber ob jetzt in einer Abstimmung dieser Zusatz hilft - ob es also hilft, dass man der Bevölkerung sagen kann: Wir haben die Voraussetzungen hier hineingeschrieben, weil es eben ein bisschen unüblich ist, einen Staatsvertrag zu genehmigen, bei dem die Ratifizierungsvoraussetzungen noch nicht gegeben sind -, das ist eine andere Frage.
Auch das Folgende ist eine Wiederholung; ich versuche es kurz zu machen. Die Frage ist: Wieso kommt der Bundesrat jetzt schon mit der Vorlage? Er hätte ja warten können, bis die Voraussetzungen für die Ratifizierung erfüllt sind. Aber das konnten wir eben nicht. Sie wissen alle, dass es wegen Horizon 2020 plötzlich eilte. Sie hätten uns sicher den Vorwurf gemacht, dass der Bundesrat erst dann wie die alte Fasnacht mit dem Genehmigungsbeschluss gekommen wäre, wenn man bereits eine Lösung gefunden bzw. den Normenkonflikt aufgelöst hätte und sofort alles hätte ratifizieren sollen. Ich gebe zu, dass der Beschluss sich in einem verfrühten Zustand befindet. Aber aus dem genannten Grund sind wir mit diesem Genehmigungsbeschluss, diesem Bundesbeschluss bereits ins Parlament gekommen. Dies ist die Ausgangslage.
Herr Jositsch, Sie sagten, schon die Unsicherheit, ob wir dieses Kroatien-Protokoll und damit Horizon 2020 in dieser kurzen Frist schaffen würden, habe spürbar negative Auswirkungen im Wissenschaftsbereich. Das stimmt, das kann ich bestätigen. Das höre ich auch. Ich höre übrigens auch von sehr vielen Unternehmen - und dies zunehmend gerade jetzt, mit den nicht rosigen konjunkturellen Aussichten -, dass die Rechtsunsicherheit, die die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ausgelöst hat, für den Wirtschaftsstandort Schweiz einfach schwierig und belastend ist.
Deshalb sagte der Bundesrat: Wir haben alles Interesse daran, mit einer einvernehmlichen Lösung die Rechtssicherheit wiederherzustellen. Da spreche ich halt von der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Rechtssicherheit heisst eben auch, dass im Inland klar ist, dass zum Beispiel die Bundesverfassung eingehalten wird. Das gehört auch zur Rechtssicherheit. Ich darf Ihnen versichern, dass sich der Bundesrat sehr bewusst ist, dass Horizon 2020 für unser Land von grösster Bedeutung ist. Wir wollen das. Wir können deswegen aber nicht einfach alle anderen Voraussetzungen ausblenden. Wir werden alles dafür tun, eine einvernehmliche Lösung zu finden, um diese Rechtsunsicherheit zu beenden.
Ich habe nun einzuordnen versucht, wie wir den von Ihnen beschlossenen Zusatz in Artikel 1 Absatz 2 sehen. Jetzt hat Ihre Kommission nochmals eine Änderung vorgenommen. Sie hat den Begriff "Bundesverfassung" durch den Begriff "schweizerische Rechtsordnung" ersetzt. Ich denke, dies öffnet den Zusatz in der Tat ein wenig. Was wir heute wissen, ist, dass wir einen Normenkonflikt haben. Aber wie wir ihn allenfalls auflösen können bzw. ob dies mit einer Verfassungsanpassung, einem neuen Bundesbeschluss oder einem neuen Staatsvertrag mit der EU geschieht, das können wir Ihnen heute nicht sagen. Insofern ist die Öffnung sicher sinnvoll. Klar ist aber auch, dass die Bundesverfassung Teil unserer schweizerischen Rechtsordnung ist. Ich glaube, da dürfen wir uns nichts vormachen. In diesem Sinne muss ich den Entscheid weiterhin Ihnen überlassen.
Ich habe Ihnen in der Ausgangslage skizziert, dass es schwierig und unangenehm ist: Einerseits gibt es vonseiten der Wissenschaft verständlicherweise enorm viel Druck, die Vollassoziierung an Horizon 2020 zu bekommen. Andererseits geht es um die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Politik, die eben auch Verfassungsänderungen und Volksabstimmungen ernst nimmt. In diesem Spannungsfeld bewegen Sie sich. In diesem Sinne muss ich diesen Entscheid wirklich Ihnen überlassen.