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Rieder Beat · Ständerat · 2016-06-13

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-06-13

Wortprotokoll

Wie Sie bereits gehört haben, schlägt Ihnen die Mehrheit der Kommission eine Kompromissvariante vor. Diese liegt zwischen der totalen Steuerbefreiung, wie sie der Bundesrat vorsieht, und der totalen Besteuerung, wie sie die Minderheit Cramer vorsieht. Dieser Kompromiss, welcher in der Kommission als Steuerfreigrenze konzipiert war, hat in der bisherigen Fassung der Mehrheit den Nachteil, dass es bei Gewinnen aus Glücksspielen zu einer Steuerungerechtigkeit kommt, da eine Steuerfreigrenze alle Beträge unter einer Million von der Steuer befreit und alle Gewinne über einer Million voll besteuert. Daher dieser Einzelantrag, der einzig dazu dient, die Variante der Kommission zu präzisieren und zu verbessern.

Die verbesserte Kompromisslösung ist nun neu anhand eines Steuerfreibetrags konzipiert. Das heisst, alle glücklichen Gewinner können diesen Freibetrag bis zu einer Million Schweizerfranken beanspruchen, unabhängig davon, ob sie nun einen Betrag unter einer Million oder über einer Million gewonnen haben. Ich erläutere das am Beispiel des Lottogewinners vor zwei Wochen: Dieser Lottogewinner hat genau eine Million Schweizerfranken gewonnen. Nach der Variante der Kommissionsmehrheit ist dies nun steuerfrei. Hätte der Betroffene unglücklicherweise eine Million und einen Franken gewonnen - wobei "unglücklicherweise" bei einem Lottogewinner ein wenig übertrieben scheint -, hätte er den vollen Betrag versteuern müssen. Diesen Pferdefuss der steuerrechtlichen Freigrenze haben wir nun mit diesem Einzelantrag beseitigt. Sie haben also jetzt die Möglichkeit, unabhängig davon, ob Sie einen Gewinn über oder unter der Schwelle realisieren, den vollen Steuerfreibetrag anzuwenden.

Wieso ist die Kompromissvariante die beste? Man könnte sagen: Typisch schweizerisch - Kompromisse sind zielführend und erreichen sehr viel. Aber es gibt auch noch bessere Argumente, und dazu äussere ich mich wie folgt: Die Konkurrenzfähigkeit der staatlichen Lotterien wurde gestärkt, und zwar zur Genüge, im gesamten Gesetz. Sie wird durch den Steuerfreibetrag von einer Million Franken erheblich verbessert; das gibt wahrscheinlich auch Herr Kollege Dittli zu. Wir erreichen auch eine Gleichbehandlung mit den Casinos. Ich gebe zu: Bei einem Gewinn von über einer Million Franken in den Casinos bleibt nach wie vor eine Ungleichheit, aber es ist eine theoretische Ungleichheit. Wieso hören Sie nur etwas von den Lottogewinnern und nichts von diesen Jackpot-Gewinnern in den Casinos? Weil es sie sehr, sehr spärlich gibt: Meistens geht man mit viel Geld ins Casino und kommt mit weniger Geld aus dem Casino raus - das ist die Realität! Daher ist diese theoretische Ungleichbehandlung bei Gewinnen von über einer Million durchaus verkraftbar.

Was nicht verkraftbar ist, das ist der Steuerausfall bei einer völligen Steuerbefreiung. Hier reduziert die Kompromissvariante der Kommissionsmehrheit die Verluste um fast die Hälfte. Im heutigen politischen Umfeld ist das doch schon ein bemerkenswerter Vorteil.

Die Haltung der Kantone ist alles andere als einheitlich. Wie Kollege Cramer bereits erwähnt hat, haben mehrere Kantone schwere Probleme mit der vollständigen Steuerbefreiung. Es kommen schon andere Lasten von Steuerpaketen auf uns zu. Wenn sogar der Kanton Zug dagegen war, müssen wir uns überlegen, ob wir bei den Lotterien alles von der Steuer befreien wollen. Die Westschweizer Kantone jedenfalls lehnen die Steuerbefreiung grösstenteils ab. Ich spreche für den Kanton Wallis: Wir sind nicht froh, wenn den bisherigen Steuerpaketen ein weiteres Steuerpaket hinzugefügt wird. Wir haben in dieser Session ja bereits ein oder zwei Pakete geschnürt.

Es wäre daher angebracht, der Variante der Kommissionsmehrheit mit dem erwähnten Kompromiss zu folgen. Eine teilweise Steuerbefreiung gewährleistet eine stärker ausbalancierte Vorlage. Damit entgehen Sie dem Argumentationsnotstand zur Tatsache, dass selbst ein mehrfacher Lottomillionär für diesen Gewinn in der Schweiz keine Einkommenssteuer bezahlen muss, und das ist wirklich ein Killerargument. Erklären Sie mal einem einfachen Arbeiter, dass er seinen Lohn voll dem Einkommen anrechnen muss, und dann kommt einer und gewinnt glücklicherweise steuerfrei mehrere Millionen Franken! Das ist argumentativ schlichtweg nicht aufrechtzuerhalten.

Ich wäre daher froh, wenn Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit bzw. meinem präziseren Einzelantrag Folge leisten könnten.