Hegglin Peter · Ständerat · 2016-06-13
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-06-13
Wortprotokoll
Ich kann das bestätigen: Der Kanton Zug war bei diesem Geschäft immer gegen die Steuerbefreiung. Ich kann Ihnen auch sagen weshalb, Kollege Dittli: weil wir natürlich immer aus diesem Bereich Steuererträge hatten, diese dann aber meistens fast vollumfänglich in den neuen Finanzausgleich weitergegeben haben. Wenn wir jetzt hingehen und all diese Gewinne einfach steuerfrei machen, fallen doch - das haben wir heute auch schon gehört - substanzielle Steuererträge weg. Also, wie gesagt, ich unterstütze demzufolge die Minderheit Cramer.
Ich möchte dies mit drei Argumenten begründen: erstens sind es steuersystematische Gründe; zweitens zweifle ich an der Kompensation durch Mehreinnahmen; und drittens müssten wir doch aufgrund der vielen Steuerprojekte eine Gewichtung vornehmen und uns fragen, wo wir dann die [PAGE 464] Mittel einsetzen sollten. Zudem sind die finanziellen Aussichten ja auch nicht so, dass man einfach tiefere Steuererträge im Umfang grosser zweistelliger Millionenbeträge hinnehmen kann.
Es ist so, dass aufgrund der derzeitigen Rechtslage eine steuerliche Ungleichbehandlung von Gewinnen aus Lotterien und Sportwetten auf der einen Seite und von in Spielbanken erzielten Gewinnen auf der anderen Seite besteht. Während die erstgenannten Gewinne zu versteuern sind, handelt es sich bei Spielbankengewinnen - aber nur bei Spielbankengewinnen in der Schweiz - um steuerfreies Einkommen. Im Prinzip sollten gemäss dem Grundsatz der Gesamteinkommensbetrachtung sämtliche Einnahmen und deshalb auch die Spielgewinne einbezogen werden. Diese Ungleichbehandlung wird in der juristischen Lehre und Praxis denn auch als problematisch betrachtet, verletzt sie doch die Rechtsgleichheit und wirkt wettbewerbsverzerrend. Deshalb wäre eine Gleichbehandlung zu begrüssen, aber eben: Ich zweifle daran, dass es der richtige Weg ist, wenn wir in diese Richtung gehen. Wenn schon, müsste es in die umgekehrte Richtung gehen, denn entgegen anderslautenden Aussagen müssen in der Schweiz ja auch ausländische Lotteriegewinne oder auch im Ausland in Spielbanken erzielte Gewinne deklariert und versteuert werden. Sie unterstehen ja nicht unserer entsprechenden Gesetzgebung, sie sind also quasi in der Gesamteinkommensbetrachtung zu deklarieren.
Auch die laufend verschärften Transparenzvorschriften unterstützen ja eigentlich die Bemühungen darum, dass diese Gewinne korrekt deklariert werden. Von daher meine ich auch, dass eine generelle Steuerbefreiung von Gewinnen aus allen Geldspielen aus steuersystematischer Sicht einfach ein Schritt in die falsche Richtung ist. Es ist vorhin ja auch gesagt worden: In dem Moment, in dem ich einen grossen Gewinn erziele, fällt es mir auch leichter, etwas an Steuern zu bezahlen, als wenn ich für den Betrag ganz hart gearbeitet habe. Ich glaube, auch dies sollte mitberücksichtigt werden.
Wie gesagt, Steuerausfälle von über 100 Millionen Franken sind schon beträchtlich. In der Botschaft kann man lesen, dass mit einer generellen Steuerbefreiung eine Abwanderungsbewegung ins Ausland oder in die Illegalität verhindert werden könne. Ich zweifle daran, dass dem wirklich so ist. Wenn es doch so wäre, flössen die Mehrerträge den Kantonen eben über ihren Anteil an Swisslos zu, und dieser Anteil darf ja nicht für gesetzliche Aufgaben verwendet werden. Das ist explizit ausgeschlossen. Stattdessen könnten die Kantone viel mehr Mittel für nichtgesetzliche Aufgaben verwenden. Ich glaube, wir müssen uns doch eher dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Aufgaben finanziert werden können.
Zum Argument betreffend die grossen Steuerprojekte: Für mich ist die Unternehmenssteuerreform III das gewichtigste Projekt, und ich glaube, wir müssen unsere Mittel eher dort als in diesem Bereich einsetzen. Dieser Bereich ist auch wichtig, aber für die Zukunft der Schweiz doch nicht so substanziell. Wenn ich die Finanzlage des Bundes betrachte, komme ich auch zum Schluss, dass sie weitere Steuerausfälle in dieser Grössenordnung einfach nicht zulässt.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Minderheit zu folgen und am bisherigen Konzept festzuhalten, wonach diese Gewinne eben steuerbar sind.