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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2016-06-14

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-14

Wortprotokoll

Wie bereits ausgeführt wurde, geht es hier um eine der zwei verbleibenden Differenzen, und zwar um das Verhältnis zu den Kantonen. Was man hier schon feststellen muss: Die Kantone haben im Rahmen der Beratung der Unternehmenssteuerreform III sehr gut lobbyiert. Die Kantone werden doch sehr gut entschädigt; das sieht man, wenn man zusammenzählt, was auf die Kantone entfällt und wie stark das durch den Bund kompensiert wird.

Im Sinne - ich betone dies - eines Kompromisses ist die SVP-Fraktion bereit, den Kantonsanteil nochmals aufzustocken. Sie wissen, wir sind heute bei einem Kantonsanteil von 17 Prozent. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, ihn auf 20,5 Prozent aufzustocken. Nun geht es darum, der Forderung der Kantone und des Ständerates zu folgen und den Kantonsanteil nochmals aufzustocken, auf 21,2 Prozent. Wie gesagt: Um eine Einigungskonferenz zu vermeiden und um die Reihen zu schliessen, sind wir im Sinne eines Kompromisses bereit, diesem Antrag zuzustimmen. Sie dürfen nicht vergessen: Wir haben im Verlauf der Beratung bereits beschlossen, dass wir während einer Übergangsfrist auch noch einen Ergänzungsbeitrag von 180 Millionen Franken an die Kantone zahlen; es gibt also auch da nochmals eine Entschädigung an die Kantone.

Vielleicht braucht es einen Blick zurück: Wo stehen wir bei der Unternehmenssteuerreform? 1998 haben die Europäische Union und die OECD gleichzeitig Forderungen an die Schweiz gestellt. Damals wurde das OECD-Forum "Harmful Tax Practices" gegründet und der Code of Conduct der EU erlassen. Im Jahr 2000 erfolgte die Bemerkung, das Holdingprivileg sei seitens der OECD "to be examined", 2004 kam ein weiterer OECD Progress Report, in welchem gesagt wurde, dass die kantonalen Regimes per se unschädlich seien. Damals hatten wir noch die Unterstützung der USA, die ebenfalls eine föderale Struktur haben und sagten, dass Regimes auf kantonaler Ebene, wie sie auch in den USA auf State-Level bestehen, unschädlich seien. 2005 dann hat die EU versucht, über das Freihandelsabkommen von 1972 diese Regimes als nicht mehr zeitgemäss zu qualifizieren. Die Schweiz konnte diesen Angriff abwehren, weil das Freihandelsabkommen mit der EU eben nichts und gar nichts mit Steuerfragen zu tun hat. Nach 2008, bereits unter der neuen Finanzministerin Widmer-Schlumpf, kam der neue Steuerdialog Schweiz-EU. Dann ging es schnell voran. Im Mai 2012 hat die EU eine Ausdehnung der Prüfung der Regimes des Bundes angekündigt. Neu wurden auch die Finance Branch und die Prinzipalgesellschaften mit eingeschlossen. Am 4. Juli 2012 folgte dann das Mandat des Bundesrates zur Führung des Dialogs. Sie sehen also, wie hier die Schweiz während Jahren unter Druck gesetzt wurde, um ihr Regime anzupassen.

Es handelt sich, das muss man hier klar sagen, nicht um eine Reform, welche die Schweiz von sich aus gestartet hat. Es ist eine Form der Unternehmensbesteuerung, welche die Schweiz auf Druck der Europäischen Union und der OECD angefangen und jetzt auch durchgezogen hat. Trotzdem muss man sagen, dass wir mit der Lösung, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, zufrieden sind. Es muss dann aber auch der Nachvollzug in den Kantonen folgen. Entsprechend begrüsse ich, dass die Kantonsvertreter hier im Saal sind und dass sie in den nächsten Monaten ihre jeweiligen kantonalen Steuergesetzrevisionen ankündigen werden.

Zusammengefasst: Es geht darum, jetzt die Reihen zu schliessen. Wir werden heute hier im Saal ein sehr deutliches, klares Resultat zugunsten dieser Unternehmenssteuerreform III haben. Es ist unverständlich, dass die Linke das Referendum bereits angekündigt hat, bevor überhaupt klar war, welche Elemente im Gesamtpaket am Schluss enthalten sein werden.

Nochmals ein Wort an die Linke: Wie gesagt, ist das eine Reform zugunsten der Europäischen Union. Es ist eine Reform, die die Europäische Union von uns gefordert hat. Die bürgerliche Mehrheit hat hier das Beste daraus gemacht. Wir können unseres Erachtens mit der Unternehmenssteuerreform III, wie sie am Freitag verabschiedet wird, doch ein Gesamtpaket anbieten, durch das diese internationalen Firmen weiterhin ihren Sitz in der Schweiz behalten. Es wird zwar nicht möglich sein, dass alle bleiben, aber die grosse Mehrheit sollte in der Schweiz bleiben. Gerade deshalb - dazu kommen wir dann bei der nächsten Differenz - ist es auch so wichtig, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer im Reformpaket mit eingeschlossen ist. Dies wird helfen, das doch signifikante Steuersubstrat in der Schweiz zu behalten.

Ich danke Ihnen, wenn Sie hier der Mehrheit folgen.

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