Aeschi Thomas · Nationalrat · 2016-06-14
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-14
Wortprotokoll
Für das Standortziel der Schweiz ist es wichtig, dass die Konzernfinanzierung zu international wettbewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz heraus erfolgen kann. Dabei schliesst nach dem Willen der eidgenössischen Räte die Konzernfinanzierung neben der konzerninternen Gewährung von Darlehen auch das konzerninterne Leasing und Factoring mit ein, so, wie es auch heute unter der Regelung der sogenannten Swiss Finance Branches der Fall ist, und so, wie sie ursprünglich im erläuternden Bericht des Bundesrates zur Vernehmlassungsvorlage und im Bericht über die Regulierungsfolgenabschätzung enthalten war.
Konkret geht es um Artikel 25 Absatz 1ter und dort um die im zweiten Satz enthaltene Bestimmung: Soweit das Sicherheitseigenkapital "anteilmässig auf Forderungen aller Art gegenüber Nahestehenden entfällt, kann ein dem Drittvergleich entsprechender Zinssatz geltend gemacht werden". Dies eröffnet die Möglichkeit der sogenannten [PAGE 1033] Margenbesteuerung. Hier ist es wichtig, dass der Begriff "Forderungen aller Art gegenüber Nahestehenden" gemäss dem Willen der Bundesversammlung neben konzerninternen Darlehen eben auch Forderungen aus konzerninternem Leasing und Factoring mit einschliesst.