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Walti Beat · Nationalrat · 2016-06-14

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Mit der Frage der Einführung der NID haben wir noch eine wichtige strukturelle Differenz mit dem Ständerat auszuräumen. Ich brauche die Vorteile der NID hier nicht noch einmal darzulegen. Das haben wir in früheren Verhandlungsrunden bereits gemacht. Fakt ist aber, kurz zusammengefasst, dass die NID vor allem für grössere Kantone, die auch eine grosse Wirtschaftsleistung für die Schweiz erbringen, sehr wichtig ist. Die NID kann den Druck auf weiter gehende Steuersatzsenkungen, der ohnehin schon besteht, mildern und damit auch teure Mitnahmeeffekte verhindern. Sie ist eine zielgerichtete Massnahme, um gewisse Unternehmen, die heute wichtige Beiträge an die Steuererträge leisten, in der Schweiz zu halten.

Die FDP-Liberale Fraktion kann - das will ich hier offen deklarieren - für die vorliegende formelle Koppelung von NID und Teilbesteuerung bei den Dividenden einigermassen wenig Begeisterung mobilisieren. Trotzdem können wir feststellen, dass mit der Variante des Ständerates und dem Mehrheitsantrag, heute vorliegend, mindestens eine verständliche und praktikable Lösung für die freiwillige Einführung einer NID auf kantonaler Stufe vorliegt. Es gibt unserer Meinung nach keinen Grund, nun irgendeinen Schönheitspreis gewinnen zu wollen und die freiwillige Einführung einer NID an diesen eher technischen Fragen scheitern zu lassen. Dies gilt umso mehr, als wir alle auch ein Schreiben der kantonalen Finanzdirektoren erhalten haben, die uneingeschränkt Zustimmung zu dieser Lösung signalisieren, also mit dem heute diskutierten Mehrheitsantrag einverstanden sind.

Die FDP-Liberale Fraktion ist deshalb bereit, auch hier dem Mehrheitsantrag zu folgen. Ich will allerdings festhalten, dass der Ball damit bei den Kantonen liegt, die gefordert sind, die Umsetzung oder Nutzung der Unternehmenssteuerreform-III-Toolbox so zu gestalten, dass auch da, wo die NID künftig genutzt wird, insbesondere Steuerpflichtige mit [PAGE 1034] qualifizierten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gegenüber Selbstständigerwerbenden nicht benachteiligt werden, d. h., dass die wirtschaftliche Doppelbelastung trotz Anhebung des Teilbesteuerungssatzes in diesem Fall möglichst weitgehend gemildert bleiben soll. Es ist mir wichtig, das hier festzuhalten.

Mit dieser Feststellung möchte ich Sie einladen, auch diese Differenz zu bereinigen und damit den Weg frei zu machen für eine insgesamt überzeugende und für unser Land volkswirtschaftlich ausserordentlich wichtige Unternehmenssteuerreform.