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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-06-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-06-14

Wortprotokoll

Transformatorenstationen sind wichtige Bauten, Bestandteile, die zu unserer Versorgung nötig sind, aber wer eine Stark- oder eine Schwachstromanlage erstellen oder ändern will, braucht natürlich eine Plangenehmigung. Das ist seit Jahrzehnten so oder hätte so sein müssen, denn jetzt, wo viele Transformatorenstationen ins Alter gekommen sind oder erneuert werden müssen, stellen wir eben fest, dass viele unrechtmässig, ohne Planbewilligung, gebaut wurden. Das betrifft den Thurgauer Fall, um den sich selbst das Bundesgericht kümmern musste: Die Transformatorenstation Weid in Busswil musste zurückgebaut werden, weil festgestellt wurde, dass sie ohne rechtsgültige Plangenehmigung zonenwidrig gebaut worden war. Der Bund muss natürlich schon auch für die Einhaltung der Zonenvorschriften schauen. Da ging es nicht um das Verhältnismässigkeitsprinzip - ist es eingehalten, ja oder [PAGE 499] nein? -, es war einfach rechtswidrig. Wir haben leider viele solche Transformatorenstationen.

Ich bin auch nicht für viel Bürokratie, wenn es bei einer Transformatorenstation nur um unwesentliche Veränderungen geht - da sind wir uns einig. Dort sind das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) und das Bundesamt für Raumentwicklung daran, mit den Kantonen eine Lösung zu finden: zu definieren, was ein Bagatellfall ist, in dem man sagen kann, dass es ohne grosse neue Plangenehmigung gehe, selbst wenn die Baute zonenwidrig und unrechtmässig erstellt worden ist. Man will hier nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, aber man ritzt schon die Rechtsstaatlichkeit, wenn man gleichzeitig den Bundesgerichtsentscheid umsetzen muss. Wir können das schon nicht ganz negieren.

Offenbar gibt es - das sagt das Esti - relativ viele solche Transformatorenstationen in der Landwirtschaftszone. Hier einen vernünftigen Weg zu gehen, das ist auch unser Ziel. Ich glaube, dass auf kommunaler Ebene nicht überall klar ist, dass man eine Plangenehmigung benötigt; man hat sehr oft das Gefühl, das gehe mit der Baubewilligung einher. Das ist eben genau nicht der Fall. Das Esti hat schon auch die Verantwortung; wenn etwas passiert, haftet es, haftet der Staat. Deshalb ist die Inspektion wichtig; damit kann man fachliche Mängel ausschliessen. Wir haben das Esti angewiesen, für die Bagatellfälle eine saubere, klarere Regelung zu finden, die einfacher handhabbar ist, insbesondere bezüglich dieser Anlagen in der Landwirtschaftszone.

Deshalb glaube ich, dass es diese Motion nicht braucht; sie kann abgelehnt werden.