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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-06-14

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Wir haben jetzt eine materiell orientierte Debatte zum Tabakproduktegesetz hinter uns: Werbeverbote - ja oder nein und allenfalls wie weit?

Ich möchte mich in meinem kurzen Votum nur auf die Frage konzentrieren, wie wir eine solche Vorlage, bei der viele Punkte kontrovers sind, in diesem Rat beraten. Weil Kollege Lombardi ja auch Ratspräsident war, sollte ihm auch die Beratungskultur am Herzen liegen.

Sie sagen ja nicht, dass auf das Gesetz nicht eingetreten werden soll; sonst hätte man Nichteintreten beantragen müssen. Der Handlungs- und Regelungsbedarf wird offenbar auch von jenen, die jetzt Bedenken geäussert haben, bejaht. Ein Nichteintretensantrag wird also nicht gestellt. Jetzt liegt ein Rückweisungsantrag vor. Ein Rückweisungsantrag im Sinne von Artikel 75 des Parlamentsgesetzes bedeutet eine ausserordentliche Vorgehensweise, ein sehr schwerfälliges Verfahren. Ein Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat heisst nichts anderes, als dass das betreffende Gesetz vollkommen neu konzipiert werden muss. Auch der Zweitrat muss einem solchen Rückweisungsantrag zustimmen, damit er effektiv durchkommt. Er ist ein absoluter Ausnahmefall. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass wir einen solchen Ausnahmefall mit einem Rückweisungsantrag gehabt hätten.

Der Normalfall ist doch, wenn man materielle Bedenken gegen wichtige Teile eines Gesetzes hat, dass man diese Teile materiell in der Kommission behandelt. Man kann dem Bundesrat Aufträge erteilen, durch die Verwaltung Berichte zu einzelnen Punkten erstellen zu lassen. Nachher kann man die Fragen entscheiden.

Wenn ich die Formulierung des Rückweisungsantrages, wie ihn Herr Kollege Dittli vorgestellt hat, anschaue, dann stelle ich fest, dass darin klare Vorstellungen artikuliert sind. Der Kinder- und Jugendschutz soll übernommen werden. Teile der heutigen Verordnung sollen ins Gesetz übernommen werden; das ist in diesem Rückweisungsantrag formuliert. Es wird weiter eine differenzierte Regelung für Alternativprodukte wie die E-Zigaretten usw. verlangt. Man hat klare Vorstellungen. Man muss nicht eine vollkommen neue Abklärung bei einem noch unbekannten Thema veranlassen, sondern kann diese Fragen behandeln.

Wenn man sich jetzt die Beratungskultur vor Augen hält, die ja gerade im Ständerat eine grosse Rolle spielt und auch spielen muss, muss man sagen, dass der Rückweisungsantrag keine adäquate Antwort auf die angesprochenen Fragen ist. Auch wenn man die Position der Kommissionsmehrheit vertritt, muss man doch sagen, dass man diese Fragen behandeln muss. Man muss sie in der Kommission und im Rat politisch entscheiden. Das würde aber bedeuten, dass man die Bereitschaft haben muss, materiell in die Beratung einzusteigen, statt die ganze Angelegenheit an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Themen sind klar artikuliert worden, sie können und müssen behandelt werden. Wenn es allenfalls Zusatzabklärungen braucht, können diese im Rahmen einer normalen Beratung durchgeführt werden.

In diesem Sinne ersuche ich auch jene, die inhaltlich den Bedenken der Kommissionsmehrheit folgen und hinter den Aufträgen des Rückweisungsantrages stehen, doch im Interesse einer Behandlung nach den Grundsätzen, die Sie auch in unserem Parlamentsgesetz verankert finden, auf die Beratung einzusteigen und diese real zu führen.