Müller Leo · Nationalrat · 2016-06-14
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
Heute haben wir bei der sehr wichtigen Vorlage der Unternehmenssteuerreform III zwei Differenzen auszuräumen. Die eine Differenz haben wir soeben ausgeräumt; es geht hier nun um die zweite Differenz.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, den Bestimmungen in den Artikeln 25 und 25b im Steuerharmonisierungsgesetz so zuzustimmen, wie es die Mehrheit der Kommission beantragt. Warum?
Unser Rat hat stets dafür votiert, die zinsbereinigte Gewinnsteuer als Instrument einzuführen. Diese Massnahme ist schliesslich auch nicht neu, denn sie war ja in der Vernehmlassung. Die Kantone und die interessierten Kreise konnten sich dazu äussern, was sie auch getan haben. Auf Bundesebene ist diese Massnahme bereits eingeführt worden; das haben Sie gehört. Wir haben bei Artikel 59 des DBG keine Differenz mehr. Nun sollen die Kantone diese Massnahme fakultativ einführen können.
Mit dem Beschluss des Ständerates können wir leben. Es gilt jetzt, diese Differenz auch noch zu bereinigen. Das ist ganz wichtig für den Wirtschaftsstandort Schweiz, für unser Land. Ich rufe Folgendes kurz in Erinnerung: Wir machen diese Steuergesetzrevision nicht freiwillig, wir machen diese Revision aufgrund des internationalen Drucks. Wir haben also so oder so Steuerausfälle in Kauf zu nehmen. Es gilt jetzt, möglichst wenig solche Ausfälle in Kauf nehmen zu müssen. Wir haben nämlich zwei Varianten: Entweder tun wir nichts, dann ziehen diese Unternehmen weg, und wir haben massive Steuerausfälle; oder wir machen nun die Gesetzesrevision und versuchen, die Ausfälle in Grenzen zu [PAGE 1035] halten. Wir wollen damit die Unternehmen in der Schweiz behalten. Das hat drei Vorteile: Erstens bezahlen diese Unternehmen weiterhin Steuern hier in der Schweiz, zweitens bieten sie Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze in der Schweiz an, und drittens bleibt das Know-how dieser Firmen in der Schweiz erhalten. Das sind drei gewichtige Vorteile, die wir da erzielen möchten.
Mit der Massnahme der zinsbereinigten Gewinnsteuer mildern wir auch den Druck in den Kantonen, die Gewinnsteuern für juristische Personen allgemein senken zu müssen. Die Kantone können dann in einem gewissen Segment diese Steuern senken und so für diese Unternehmen gute Voraussetzungen schaffen. Mit dieser Massnahme wird das möglich.
Da jetzt immer und immer wieder gesagt wird, es würden Steuergeschenke an Unternehmen gemacht, möchte ich doch nochmals die Zahlen auf den Tisch legen. Die Unternehmen haben 1990 bis 2015 ganze 7,68 Milliarden Franken mehr Steuern bezahlt, ich betone: mehr Steuern! Die Zunahme war also weit grösser als bei den natürlichen Personen. Wenn den Unternehmen immer Steuergeschenke gemacht würden, hätten die Steuereinnahmen aus den Unternehmen wohl nicht derart stark zugenommen. Sie bezahlen nämlich rund das 4,6-Fache von dem, was sie 1990 bezahlt haben. Hier von Steuergeschenken zu sprechen ist falsch, und es wird auch nicht wahrer, wenn es immer und immer wieder wiederholt wird.
Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, haben wir nun eine Vorlage, die vom Parlament mitgetragen wird, eine Vorlage, die von einzelnen Kantonen mitgetragen wird, das haben Sie gehört. Wir haben eine Vorlage, die von der Wirtschaft mitgetragen wird, und wir haben eine Vorlage, die insbesondere auch von den KMU mitgetragen wird. Wenn wir eine derartige Mehrheit haben, ist es unsere Pflicht, hier zuzustimmen und gute Bedingungen für unser Land, für unsere Wirtschaft zu schaffen und somit für die Zukunft unseres Landes etwas Gutes zu tun.
Ich bitte Sie, das zu unterstützen.