Ritter Markus · Nationalrat · 2016-06-14
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
Es geht hier um die Frage des Beweismasses, wenn jemand einen falschen Steuersatz in Rechnung gestellt hat. Wenn jemand beispielsweise 8 Prozent statt 2,5 Prozent Steuer für Nahrungsmittel in Rechnung stellt, heisst das, dass ein Kunde, der Unternehmer ist [PAGE 1041] und selbst weiterverkauft, dann auch 8 Prozent abziehen könnte. Man muss entsprechende Nachweise erbringen, damit das nicht passiert. Das ist ja im Geschäftsleben selbstverständlich. Man kann beispielsweise nachweisen, dass man keine Geschäftskunden hatte, sondern nur Endverbrauchende. Man muss dies mit entsprechenden Grundlagen belegen können. Wenn man hier mit einer Glaubhaftmachung eine Öffnung vornehmen würde, öffnete man gleichzeitig Tür und Tor für sehr schwierige Diskussionen.
Es wurde mit einem Fall eines Grossverteilers argumentiert, der die Kassen falsch programmiert hatte. Es waren zum Teil falsche Steuersätze hinterlegt. Von dieser Seite kommt die Forderung, dass bei der Mehrwertsteuerabrechnung eine - Sie hören recht - Wahrscheinlichkeitsrechnung möglich sein soll, damit abgeschätzt werden kann, wie viel verwendet wurde, um den Vorsteuerabzug zu machen, und wie viel an Endkonsumenten ging, wo das keine Rolle spielte. Mit einer solchen Annahme würde eine Glaubhaftmachung akzeptiert in der Form, dass man das eine nachzahlt und anderes wiederum nicht. Der Konsument hat aber die Steuer bezahlt.
Das Spezielle an der Mehrwertsteuer ist ja, dass sie nicht eine Steuer ist, die wie die Gewinnsteuer vom Unternehmen selbst erwirtschaftet wurde. So soll nach Meinung der Minderheit auch die in Rechnung gestellte Steuer abgeliefert werden, ausser man erbringt den Nachweis, dass es nicht zu Steuerausfällen kam, dass also keine entsprechenden Vorsteuern geltend gemacht worden sind. Die Mehrwertsteuer, das wissen Sie, baut auf einem sehr komplizierten Regelwerk auf. Wir tun gut daran, nicht Gesetzesformulierungen festzuschreiben, die für den Vollzug völlig ungeeignet sind und nur zu einer hohen Rechtsunsicherheit führen. Die Mehrwertsteuer sollte auf klaren Fakten erhoben werden und nicht auf glaubhaften Darstellungen.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen und damit am Entscheid des Nationalrates und an der Fassung des Bundesrates festzuhalten.