Eder Joachim · Ständerat · 2016-06-14
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für seine ausführliche Stellungnahme. Er bestätigt zwar die im Postulat formulierten Feststellungen, kommt aber nicht zu der von mir erhofften Schlussfolgerung.
Ich zitiere aus der Stellungnahme des Bundesrates: "Gleichzeitig sieht die Revisionsvorlage bereits eine Übergangsfrist vor, während der die Grundversorgungskonzessionärin auf Ersuchen der Kundinnen und Kunden weiterhin analoge und ISDN-Schnittstellen bereitstellen muss. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung wurde eine Frist von drei Jahren vorgeschlagen. Verschiedene Organisationen forderten in der Folge eine längere Übergangsfrist von fünf Jahren. Der Bundesrat wird die zeitliche Ausgestaltung der Übergangsfrist anlässlich der Verabschiedung der revidierten Verordnung über Fernmeldedienste prüfen und entsprechend festlegen." So weit die Stellungnahme des Bundesrates.
Mein Postulat verlangt vom Bundesrat genau das: Die Übergangsfrist soll verlängert werden, um den Anbietern und Nachfragern mehr Zeit zu geben, sich auf den Technologiewechsel vorzubereiten bzw. einzustellen. Zudem soll der Bundesrat beauftragt werden, die sicherheitstechnischen und finanziellen Konsequenzen der Ablösung des klassischen Telefonanschlusses in Bezug auf Notruf- und Alarmierungssysteme aufzuzeigen und zu prüfen, wie das heutige Sicherheitsniveau mit möglichst kostengünstigen Mitteln beibehalten werden kann. Anzustreben sind dauerhafte und international handelsübliche Lösungen, die möglichst wenig Abhängigkeiten von Betreibern von Alarmierungsnetzen oder Liftherstellern schaffen.
Die derzeitige Lösung der Umrüstung auf das GSM-Netz bei der Lifttelefonie scheint mir nicht befriedigend, zumal unklar ist, wie lange dieses noch betrieben wird. So hat die Swisscom bereits angekündigt, das GSM-Netz im Jahr 2020 abzuschalten. Das heisst, dass Liegenschaftseigentümer zweimal innert kurzer Zeit die Kosten für eine Umrüstung zu tragen hätten, notabene eine fremdbestimmte Umrüstung. Die Forderung des Postulates, dass der Bundesrat aufzeigen soll, welche Kostenfolgen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer entstehen, scheint mir daher ebenfalls gerechtfertigt zu sein.
Aus den aufgezeigten Gründen bitte ich Sie deshalb, das breitabgestützte Postulat anzunehmen. Ich gehe davon aus, dass Bundesrätin Leuthard damit leben kann. Schliesslich geht es um den Betrieb von Notrufsystemen, und da haben wir eine spezielle Verantwortung.