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Ritter Markus · Nationalrat · 2016-06-14

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Nachdem die Totalrevision des Alkoholgesetzes in der Wintersession 2015 von beiden Räten abgeschrieben wurde, werden mit der vorliegenden Teilrevision die unbestrittenen Bestandteile der Totalrevision dem Parlament wieder zur Beratung vorgelegt. Es geht dabei inhaltlich um die Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in die Eidgenössische Zollverwaltung, die Privatisierung der Alcosuisse und die Liberalisierung des Ethanolmarktes. Diese drei Anliegen der Totalrevision waren sowohl in der Vernehmlassung weitgehend unbestritten als dann auch im Parlament.

Die CVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und ihr in der Gesamtabstimmung zustimmen. Einige Punkte gilt es bei der Umsetzung dieser Vorlage aus Sicht der CVP-Fraktion zu beachten.

Die Alcosuisse soll in eine Aktiengesellschaft überführt und anschliessend verkauft werden. Dies macht Sinn. Es ist aber für die Marktteilnehmer von erheblicher Bedeutung, dass der Verkauf der Alcosuisse AG mit dem Übergang des Besitzes und die Liberalisierung des Ethanolmarktes zeitgleich erfolgen. Es soll kein privatrechtliches Monopol für den Handel mit Ethanol installiert werden. Damit würden die Ziele dieser Gesetzesanpassung mit einer Öffnung des Marktes im Handel mit Ethanol unterlaufen. Geht der Verkauf der Alcosuisse AG mit der Liberalisierung des Ethanolmarktes einher, kann für den Bund auch ein optimaler Verkaufserlös erzielt werden. Die vorhandenen Strukturen haben zu diesem Zeitpunkt den höchsten Wert.

Die erste Revisionsetappe soll gemäss Bundesrat noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Der Bundesrat hält fest, dass in einer zweiten Revisionsetappe die Anliegen der Kantone, der Spirituosenbranche, der Landwirtschaft, der Prävention und weiterer interessierter Kreise aufgenommen werden sollen. Die CVP-Fraktion erwartet, dass diese zweite Revisionsetappe möglichst zeitnah ebenfalls dem Parlament mit einer Botschaft seitens des Bundesrates zugeführt wird. [PAGE 1047] Das Alkoholgesetz stammt aus dem Jahr 1932, und viele Fragen bedürfen daher einer neuen Legiferierung.

In diesem Sinne wird die CVP-Fraktion auf diese Teilrevision eintreten und ihr in der Gesamtabstimmung zustimmen.

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