Schmid Martin · Ständerat · 2016-06-15
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Mit der Motion Müller Walter soll der Bundesrat beauftragt werden, den administrativen Aufwand in der Agrarpolitik für alle Beteiligten - den Bund, die Kantone, die Gemeinden, die Landwirtschaft - massgeblich zu reduzieren. Die getroffenen Massnahmen und die damit erzielte Wirkung sollen gemäss der Motion im jährlichen Agrarbericht veröffentlicht werden. Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion.
In der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Müller Walter 10.3228, "Vorschriften und Auflagen für die Landwirtschaft", hat der Bundesrat auf die Beantwortung der Fragen verzichtet mit dem Hinweis, dass das Thema der Vorschriften und Auflagen Teil der mit der Agrarpolitik 2011 verbundenen Evaluation sei. Nun habe das Parlament gemäss dem Motionär mittlerweile die Gewissheit, dass mit der Einführung der Agrarpolitik 2014-2017 der administrative Aufwand auf allen Stufen weiter gestiegen sei, und dies trotz gegenteiliger Absicht. Aufwand und Wirkung stünden gemäss dem Motionär in einigen Bereichen kaum mehr in einem vernünftigen ökonomischen Verhältnis. Mit der Motion soll - wie schon gesagt - der administrative Aufwand schrittweise für alle Beteiligten massgeblich reduziert werden. Die getroffenen Massnahmen sollen auch dem Grundsatz der Subsidiarität Nachachtung verschaffen und insbesondere auch die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft steigern. Eine nicht zu unterschätzende Wirkung kann mit einem deutlichen Abbau von Vorschriften und Auflagen auch bei der jungen Bauerngeneration erzielt werden, indem gemäss dem Motionär mehr Eigenverantwortung mehr Freude am Beruf und weniger Frust bringen soll.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass er im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2017 die rechtlichen Grundlagen prüfen will. Geprüft werden sollen Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit, mit einem besonderen Augenmerk auf dem administrativen und personellen Aufwand. Sowohl für die Landwirtschaftsbetriebe als auch für die staatlichen und privaten Vollzugsstellen soll der Aufwand in einem optimalen Verhältnis zu den von Parlament und Bundesrat festgelegten Zielen stehen. Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme in Aussicht, dass er bis Ende 2016 dem Parlament eine Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik vorlegen werde. In dieser sollen neben der administrativen Entlastung von Betrieben und Verwaltung auch Forderungen anderer Vorstösse wie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der optimale Einsatz öffentlicher Mittel oder die ressourcenschonendere Produktion bearbeitet werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat die Motion am 20. März 2015 diskussions- und oppositionslos angenommen. Wie der Nationalrat und der Bundesrat unterstützt auch die Kommission die Bestrebungen nach administrativer Vereinfachung und Entlastung im Bereich der Agrarpolitik. Sie beantragt Ihnen deshalb ebenso die Annahme der Motion. Die Kommission hat davon Kenntnis genommen, dass der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 letztes Jahr bereits ein erstes Paket von zwanzig Massnahmen umgesetzt hat. Die Kommission geht weiter davon aus, dass der Bundesrat nach Annahme der Motion zusätzliche effektive und zielführende Bestrebungen in diese Richtung unternehmen wird. Solche Massnahmen sind aus Sicht der Kommission auch notwendig und zu unterstützen.
Ich beantrage Ihnen deshalb die Annahme der Motion.