Ammann Thomas · Nationalrat · 2016-06-15
Ammann Thomas · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Ich spreche für die CVP-Fraktion zu Block 1. Die vorliegenden und heute zur Beratung anstehenden Minderheitsanträge zu Entwurf 1 wird die CVP-Fraktion nicht unterstützen. Im Namen der CVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, jeweils den Mehrheitsanträgen zu folgen.
Nachdem wir nun auf die Vorlage eingetreten sind und auch keine Rückweisung beschlossen haben, steht die Ampel auf Grün, um ein solides Fundament für den bedarfsgerechten Unterhalt und den notwendigen Ausbau der Strasse zu legen. Mit dem NAF haben wir in Zukunft ein verlässliches Instrument, welches die erforderlichen Infrastrukturen des Strassen- und Agglomerationsverkehrs gewährleistet. Damit wird notabene Flexibilität in der Priorisierung der Strassenprojekte ermöglicht, und es wird erreicht, dass die Finanzierung der Strasseninfrastrukturen und auch die Bundesbeiträge für den Agglomerationsverkehr nicht mehr von den Unwägbarkeiten der Bundeskasse beeinträchtigt sind und so ein Gleichgewicht geschaffen wird.
Die CVP-Fraktion wird bei Artikel 86 Absatz 2 Litera g zur Fondszuweisung und zur Zweckbindung der Mineralölsteuer dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen. So soll die Mineralölsteuer um 10 Prozent erhöht werden. In Phase 1, ab Inkrafttreten, soll sie auf 55 Prozent, das ergibt ein Plus von 125 Millionen Franken, erhöht werden, in Phase 2, zwei Jahre nach Inkrafttreten, auf 60 Prozent oder auf 250 Millionen Franken. Obwohl die CVP-Delegation in der Kommissionsberatung des Nationalrates für eine maximale Obergrenze gemäss Entscheid des Ständerates gestimmt hat, bietet unsere Fraktion Hand für einen Kompromiss. Das fällt uns letztlich nicht leicht, wir wollen aber eine mehrheitsfähige Lösung für den NAF. Alle hier drin müssen sich einen Ruck geben, sonst droht das Fass zu überlaufen. So verzichten wir auf einen Ermessensspielraum. Das Wesen einer Fondslösung ist, dass man gesicherte Einnahmen hat, um die entsprechenden Bedürfnisse auf der Ausgabenseite zu decken. Zudem sind auch für die Integration des Netzbeschlusses zusätzliche Mittel aus dem NAF gefordert.
Ich komme noch zu Artikel 86 Absatz 6. Auch hier werden wir gemäss der Mehrheit der Kommission stimmen; wir sind damit gegen die Möglichkeit zur Umverteilung der [PAGE 1084] Automobilsteuer in andere Aufgabenbereiche bei Sparmassnahmen des Bundes.
Die Einnahmen aus der Automobilsteuer sollen den Aufwendungen der Strasse zugutekommen und sind damit für die Zwecke des NAF zu binden. Sie unterliegen unserer Meinung nach folgerichtig auch nicht der Schuldenbremse, und sie können auch nicht als Ventil und zur Glättung von Kürzungsmassnahmen im Ausgabenbereich dienen.
Ein weiteres Argument: Eine solche Finanzsystemregelung gibt es bei der Bahninfrastrukturfinanzierung nicht. Es handelt sich hier um ein Modell zulasten der Strasse, das unserer Meinung nach weder zielführend noch zweckmässig ist. Das heisst, man begibt sich hier total in die Willkür der Finanzplanung, bei der dieses Ventil letztlich aufgemacht werden kann. Und gerade Unberechenbarkeiten möchten wir mit einer Fondslösung verhindern. In diesem Sinne: Die Mittel werden - wie ich bereits ausgeführt habe - benötigt und müssen auch gesprochen werden. Das entspricht dem Fondsprinzip. Hier soll nicht zusätzlich ein Ventil geöffnet werden.
Die CVP-Fraktion wird aufgrund all dieser Überlegungen beim Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr jeweils der Kommissionsmehrheit folgen.