Lexipedia

Regazzi Fabio · Nationalrat · 2016-06-15

Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-06-15

Wortprotokoll

In der Bundesverwaltung finden wir verschiedene Träger, die sich um Verkehrspolitik kümmern - nehmen wir im UVEK als Beispiele Ämter wie BAV, Astra, Bazl, ARE, BFE und Bafu. Die wichtigsten Disziplinen werden zwar verwaltungsintern im Rahmen einer sogenannten Koordinationskonferenz koordiniert. Es ist aber zu prüfen, und das ist die Absicht des Postulates, ob die Einführung eines Staatssekretariates im UVEK einer Gesamtverkehrsperspektive nicht förderlich wäre und zielführender sein könnte.

Die Verkehrspolitik ist immer komplizierter geworden; in diesem wie auch in anderen Bereichen stehen wir vor vielen Herausforderungen. Es zeigt sich deutlich, dass die kritischen Fragen, die Sie sich stellen, nicht unter Betrachtung eines Verkehrsträgers angegangen werden können, sondern dass eine Gesamtverkehrsperspektive notwendig ist. Nehmen wir z. B. das Thema Finanzierung. Es ist unbestritten, und die kürzlich geführte Debatte über den NAF hat es nochmals bewiesen: Die verschiedenen Verkehrsträger sind miteinander verknüpft, sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite.

Es gibt aber auch einen weiteren wichtigen Grund, der für eine solche Lösung spricht: Die Verkehrspolitik spielt sich immer mehr auf internationaler Ebene ab, vor allem mit unseren Grenzstaaten. Man denke an die Notwendigkeit, in Deutschland und Italien nach der Eröffnung des Neat-Basistunnels dafür zu sorgen, dass die versprochenen Zufahrtslinien gebaut und die notwendigen Terminalkapazitäten für eine effiziente Umsetzung der Verlagerungspolitik geschaffen werden. Man könnte noch viele weitere aktuelle Beispiele nennen zu Themen, die eine internationale Ausstrahlung haben: den Fluglärmstreit mit Deutschland, die grenzüberschreitenden Agglomerationsprojekte in Basel, Genf und Mendrisio mit dem ominösen Fall der Bahnverbindung zwischen Stabio und Varese auf der italienischen Seite.

Bei vielen dieser Projekte ist eine intensive, hochrangige, nicht nur technisch solide, sondern auch diplomatisch versierte Verkehrsaussenpolitik in einer Gesamtperspektive gefragt. Die Schweiz verfügt zurzeit weder personell noch organisatorisch über die Ressourcen, um eine diesen Erfordernissen entsprechende Verkehrsaussenpolitik zu betreiben: Diese bleibt Stückwerk.

Nach Artikel 46 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes soll der Titel eines Staatssekretärs dann verliehen werden, wenn es der Verkehr mit dem Ausland erfordert. In diesem Sinne wäre die Position einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs völlig gerechtfertigt und würde auch zur Entlastung des zuständigen Bundesrates und zur Verstärkung der Verkehrsaussenpolitik beitragen.

Ich möchte noch ein paar Worte zu den Einwänden hinsichtlich der Kosten verlieren, die einige mit Besorgnis geäussert haben. Aus meiner Sicht sollte dieser Vorschlag als Investition angesehen werden, da er zweifelsfrei Vorteile brächte, die vielleicht nicht immer leicht zu quantifizieren sind, aber es gleichwohl ermöglichen würden, die Ausgaben dieser Kostenstelle zu amortisieren.

Zu guter Letzt erlaube ich mir, daran zu erinnern, dass wir hier über ein Postulat diskutieren, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, nach gründlicher Prüfung aller Vor- und Nachteile abzuschätzen, ob es angemessen ist, die Position einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs für die schweizerische Verkehrspolitik zu schaffen. Es handelt sich also noch nicht um einen Grundsatzentscheid zugunsten dieser Lösung. Wir werden deshalb noch Gelegenheit haben, uns mit diesem Thema auseinanderzusetzen, sofern der Bundesrat entscheidet, das Postulat weiterzuverfolgen. Ich finde, es wäre wirklich schade und kaum nachvollziehbar, a priori Nein zu sagen, bevor alle Elemente dieses Vorschlags vorliegen.