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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-16

Wortprotokoll

Wie gesagt wurde, ist die Motion im Jahre 2010 eingereicht worden. Sie verlangt einen staatlichen Kontrollmechanismus zur Sicherung der Lohngleichheit von Frauen und Männern.

Der Bundesrat hatte diese Motion schon im März 2011 zur Ablehnung empfohlen. Das tut er heute immer noch; der Hauptgrund der Ablehnung ist heute aber ein etwas anderer als damals im Jahr 2011. Als die Motion eingereicht wurde, das hat der Kommissionssprecher erwähnt, lief das Projekt Lohngleichheitsdialog. Das Ziel dieses Projekts war, dass die Sozialpartner die Chance hatten, freiwillig die notwendigen Massnahmen zu treffen, um diese bestehende verfassungsrechtliche Vorgabe zu erfüllen. Mit der Zustimmung zur Motion wäre diesem auf der Freiwilligkeit basierenden Ansatz dann fast der Wind aus den Segeln genommen worden. Man will ja in unserem Land - das ist ein sinnvolles Vorgehen - zuerst schauen, ob man das Problem mit Freiwilligkeit lösen kann, hier also mit den Sozialpartnern, die diesen Lohngleichheitsdialog gemeinsam aufgegleist haben. Der Bundesrat wollte hier also nicht vorgreifen.

Der Nationalrat stimmte dieser Motion dann im September 2012 trotzdem zu, zu einem Zeitpunkt allerdings, als sich bereits abzeichnete, dass der Lohngleichheitsdialog - leider, muss ich Ihnen sagen - nicht funktionierte. Ich habe damals die Annahme der Motion im Nationalrat so verstanden, dass der Nationalrat ein Zeichen setzen und deutlich machen wollte, dass etwas passieren musste. Die Annahme der Motion war also weder eine Absage an den Lohngleichheitsdialog noch ein grundsätzlicher Entscheid für einen staatlichen Kontrollmechanismus. Es war vielmehr eine Bekräftigung des Handlungsbedarfs.

Dann, das wurde auch ausgeführt, wurde diese Motion relativ lange sistiert. In der Zwischenzeit hat man die definitiven Ergebnisse des Lohngleichheitsdialogs erhalten und auch eine Evaluation dazu vorgenommen. Man musste, ich sage es noch einmal, leider feststellen, dass das Ziel mit diesen freiwilligen Massnahmen nicht erreicht wurde und dass in diesem Sinne der Lohngleichheitsdialog gescheitert ist.

Der Bundesrat hat dann seine Schlussfolgerungen daraus gezogen; auch das ist ein übliches Vorgehen. Er hat dann selber eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet und diese Ende letzten Jahres in die Vernehmlassung geschickt.

Er hat in dieser Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, die Arbeitgeber zu verpflichten, die Löhne in ihrem Unternehmen selber zu analysieren und bei Bedarf dann die entsprechenden Korrekturmassnahmen zu treffen. Das heisst, im Entwurf des Bundesrates sind keine staatlichen Kontrollen vorgesehen. Deshalb ist es auch falsch, wenn einige immer wieder von "Lohnpolizei" sprechen. In der bundesrätlichen Vorlage sind keine staatlichen Kontrollen vorgesehen.

Der Bundesrat wird demnächst von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis nehmen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Ich möchte jetzt diesem Entscheid nicht vorgreifen. Aber etwas scheint mir klar, nämlich dass die von der Motion geforderte Lösung mit diesem staatlichen Kontrollmechanismus nicht infrage kommt.

In diesem Sinne, das hat der Kommissionssprecher so ausgeführt, geht es jetzt nicht um eine materielle, inhaltliche Entscheidung, sondern um die Entscheidung, dass man jetzt den Bundesrat arbeiten lässt und sich dann mit dieser Vorlage befasst, wenn sie dann ins Parlament kommt. Trotzdem - Handlungsbedarf besteht, das hat auch Herr Paul Rechsteiner schon ausgeführt. An diejenigen, die immer auf die Umsetzung der Verfassung und den Volkswillen pochen: Wenn 35 Jahre nach der Einführung eines Verfassungsartikels dieser immer noch nicht umgesetzt ist, dann, glaube ich, ist wirklich Handlungsbedarf gegeben. Aber Sie werden das Projekt ja dann beraten, wenn es vorliegt.

In diesem Sinne beantragen wir Ihnen weiterhin, diese Motion abzulehnen.

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