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Fässler Daniel · Nationalrat · 2016-06-16

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-06-16

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion lehnt eine gesamtschweizerische Strafnorm für das Littering mehrheitlich ab. Die Mehrheit unserer Fraktion wird daher den Antrag der Minderheit unterstützen und auf die Revision des Umweltschutzgesetzes schon gar nicht eintreten.

Wir von der CVP negieren die Probleme damit nicht. Das Wegwerfen von Abfall ist für uns nicht nur eine Unsitte, sondern ein echtes Ärgernis. Hat man sich früher noch geschämt, heimlich z. B. die Verpackung eines Bonbons auf den Boden zu werfen, ist heute das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen aller Art ein weitverbreitetes Phänomen, und dies, obwohl heute an fast jeder Ecke eine Gelegenheit zu einer korrekten Abfallentsorgung vorzufinden ist.

Gesellschaftlich bedenklich ist, dass die Sozialkontrolle in diesem Bereich, vor allem im städtischen Raum, kaum mehr funktioniert. Die Konsequenzen trägt die Allgemeinheit mit einem entsprechend erhöhten Reinigungs- und Entsorgungsaufwand. Nicht nur ein Ärgernis, sondern ein echtes Problem ist der Abfall auf den Strassen und Plätzen für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer. Für sie stellen die Abfälle ein zusätzliches Hindernis dar. Leidtragende sind auch Tiere, die an Abfall verenden können, vor allem Kühe, die entlang von Strassen weiden.

Diesen Feststellungen zum Trotz werden wir mehrheitlich nicht auf die Vorlage eintreten, dies aus drei Gründen:

Erstens sind wir der Auffassung, dass damit der Grundsatz der Subsidiarität gemäss Artikel 5a unserer Bundesverfassung missachtet wird. Mindestens 19 der 26 Kantone haben nämlich bereits kantonale Regelungen zur Bestrafung des Litterings eingeführt. Die Kantone können tatsächlich besser entscheiden, wie sie dem Litteringproblem auf ihrem Gebiet begegnen wollen, ob sie dafür im kantonalen Recht eine Strafnorm festschreiben sollen und das Liegenlassen von welchen Abfällen sie im Detail unter Strafe stellen.

Zum zweiten Argument: Wir glauben nicht, dass mit Ordnungsbussen eine Verhaltensänderung erreicht werden kann. Ansonsten hätte ja das Problem in Kantonen mit einer bestehenden Strafnorm zurückgehen müssen. Wenn ich mir nun aber nur schon die Städte Zürich, Bern oder Basel anschaue, die bereits heute ein Litteringverbot mit Strafkonsequenzen kennen, dann sehe ich nichts von dieser positiven Konsequenz.

Als drittes Argument schliesslich erachten wir die vorgeschlagene Strafnorm als unverhältnismässig und als nicht vollzugstauglich. Oder glauben Sie wirklich, dass künftig ein weggeworfener Kaugummi oder Zigarettenstummel oder eine im Zug liegengelassene Zeitung eine Busse zur Folge hätten? Wer dies tatsächlich erreichen möchte, müsste den ganzen öffentlichen Raum überwachen lassen und die Polizeikorps deswegen massiv aufstocken. Nur schon im Bahnhof Bern müsste man, wenn ich mir das vor Augen führe, auf jedem Perron mindestens zwei Polizisten postieren.

Aus diesen Gründen wird die CVP-Fraktion mehrheitlich die Minderheit unterstützen, das heisst nicht auf die Vorlage eintreten.

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