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Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-06-16

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-16

Wortprotokoll

Ich möchte auf zwei Argumente von Herrn Kollege Hardegger eingehen. Er hat erstens ausgeführt, dass die Formulierung, wie sie die Motion verlangt, die Anlagegrenzwerte je Netzbetreiber seien festzulegen, unter Umständen dann eine Vervielfachung der heutigen Strahlenkapazität bedeute. Das ist aber nicht so. In der Kommission hat uns der Leiter der Sektion Nichtionisierende Strahlung (NIS) des Bafu dargelegt, dass eben die Bedeutung dieser Definition nicht ist, dass man dann unter Umständen 30 Volt pro Meter hätte, wenn man den Grenzwert auf 10 Volt pro Meter festlegt und es drei Betreiber gäbe. Diese drei Betreiber müssten sich dann vielmehr den gesamten Grenzwert aufteilen; der gesamte Grenzwert pro Anlage dürfte nicht überschritten werden.

Zweitens zur Auflösung der Abgrenzung Baugebiet/Nichtbaugebiet: Wir haben in unserem Rat und in unserem Parlament bereits Ausnahmen bewilligt, bei denen es um Pferdekoppeln oder um Kaninchenhalter ging, und ab und zu stellt sich auch die Frage bei Stromübertragungsnetzen. Auch dort werden Anlagen ausserhalb des Baugebietes gebaut. Es wäre deshalb sinnvoll, Artikel 24 des Umweltschutzgesetzes als Gesamtes zu betrachten und dessen Revision an die Hand zu nehmen. Das ist das Ziel des Postulates, das wir nach wie vor als sinnvoll erachten.

Ich möchte noch einmal betonen: Ihre KVF hat mit 23 zu 2 Stimmen beschlossen, Ihnen diese beiden Vorstösse zur Annahme zu empfehlen.

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