Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-06-16
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-06-16
Wortprotokoll
Die Schweiz hat bekanntlich das mit Abstand teuerste Gesundheitssystem in Europa. Trotzdem ist die Sicherheit nicht besser als in anderen Ländern, die deutlich weniger für die Gesundheit ausgeben wie beispielsweise England, Deutschland oder Frankreich. Es wurde bereits gesagt, und ich wiederhole es ganz bewusst noch einmal: Rund 10 Prozent der Patienten erleben einen vermeidbaren medizinischen Zwischenfall, der ungefähr eine Woche zusätzlichen Spitalaufwand zur Folge hat. Stellen wir uns vor, was das für Kosten verursacht. Bei 2000 bis 3000 Fällen führt der vermeidbare Zwischenfall zum Tod.
Jetzt bin ich mir natürlich sehr wohl bewusst, dass sich Fehler nie vollständig vermeiden lassen, das ist klar. Es besteht aber im vorliegenden Fall in Fachkreisen eine weitgehende Übereinstimmung, dass Behandlungsleitlinien und Mindeststandards ungenügend implementiert sind. Das heisst, es besteht eine weitgehende Übereinstimmung darin, dass wir ein beträchtliches Verbesserungspotenzial haben, was die Fehlerquote betrifft.
Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass sich dessen alle bewusst sind und auch willens sind, die Qualität zu verbessern. Die grosse Frage ist, auf welchem Weg wir das erreichen. Zwar hat die Kommission Recht, wenn sie argumentiert, dass die Qualitätssicherung von den Leistungserbringern und den Krankenversicherern erbracht werden muss. Ich teile auch gewisse Zweifel der Kommission, ob mit einer zentralistischen Struktur in einem föderalen System eine nachhaltige Verbesserung erzielt werden kann. Die Problematik liegt wohl tatsächlich weniger an fehlenden zentralen Strukturen als am Willen der Kantone, verbindliche Kriterien für die Leistungserbringer festzulegen. Wie wir letzte Woche in der "Rundschau" sehen konnten, liegt es wahrscheinlich auch an der Bereitschaft der Leistungserbringer, sich kontrollieren zu lassen.
Zudem fokussiert sich die Vorlage, wie sie heute präsentiert wird, nach meiner Auffassung zu einseitig auf die Akutversorgung. Gerade im Bereich von Spitex und Langzeitpflege hat die Pflegequalität grosse Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Auch zweifle ich die Zweckmässigkeit der angestrebten ausserparlamentarischen Kommission zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit an, umso mehr, als eben die wichtigen Stakeholder der Pflege darin nicht vertreten sind. Es ist auch nicht völlig klar, was diese Kommission für Aufgaben und Kompetenzen hätte. Verbindliche Qualitätsindikatoren und Sanktionsmöglichkeiten einzuführen und zu überprüfen, ist Sache der Kantone und muss auf der Ebene der Betriebsbewilligung angesiedelt werden. Dafür braucht es diese Kommission nicht unbedingt. Auch die vorgeschlagene Finanzierung behagt mir eigentlich nicht. Aus diesen Gründen habe ich ein gewisses Verständnis für den Antrag der Kommission, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Auf der anderen Seite schreibt unser ehemaliger Kollege Felix Gutzwiller in der "NZZ" vom 7. Juni 2016, einfache Lösungen gebe es keine, ohne die Vorlage fehle der Rahmen, es brauche dringend eine Stärkung der Qualität im KVG im Sinne der Vorlage. Wenn ich mir zusätzlich die Position der GDK, immerhin der zuständigen Fachdirektorenkonferenz der Kantone, und auch noch die Stellungnahme der Fachdirektion meines Kantons zu Gemüte führe, gelange ich zur Auffassung, dass wir nicht auf Eintreten verzichten können. Ich hätte mir gewünscht, dass die Kommission beantragt, die Vorlage mit konkreten Auflagen an den Bundesrat [PAGE 553] zurückzuweisen, oder dass sie selber Verbesserungen vorgenommen hätte. Absehbarer Widerstand der Verwaltung darf wohl kaum der Grund dafür sein, dass wir uns dieser Aufgabe nicht annehmen.
Angesichts des bestehenden Handlungsbedarfs; angesichts der Tatsache - das ist sehr wichtig -, dass bekannt ist, dass wir im Sicherheitsbereich ein Problem haben, indem die verantwortlichen Akteure die Sache bis jetzt nicht konsequent genug angegangen sind; angesichts der Probleme, der Kosten und des Leids, das durch vermeidbare Fehler bei den Betroffenen und ihren Angehörigen verursacht wird, bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und diese an die Kommission zurückzuweisen. Sollte der Rat der Mehrheit folgen und nicht eintreten, erwarte ich vom Bundesrat trotzdem, dass er das Thema nicht ad acta legt, sondern rasch aktiv wird, indem er bestehende gesetzliche Kompetenzen nutzt, konkrete Vorgaben zur Qualität erlässt und die Sanktionen verschärft.