Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-16
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion verlangt eine Prüfung und eine Berichterstattung zur Frage, ob auch Asylgesuche von Personen aus Safe Countries in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln sind.
Was ist die heutige Ausgangslage? Der Bundesrat kann Staaten als sogenannte Safe Countries bezeichnen, in denen nach seinen Feststellungen Sicherheit vor Verfolgung besteht. Auf der Liste der Safe Countries befinden sich neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten jene Länder, aus denen in jüngerer Vergangenheit eine signifikante Anzahl von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen verzeichnet wurde oder für die nähere Zukunft zu erwarten ist. Aufgrund der Regelvermutung, dass in Safe Countries Sicherheit vor Verfolgung besteht, werden Asylgesuche von Personen aus solchen Ländern bereits heute in erster Priorität behandelt, falls keine weiteren Abklärungen erforderlich sind. Zudem sieht das Asylgesetz in diesen Fällen eine Beschwerdefrist respektive eine Behandlungsfrist für das Bundesverwaltungsgericht von lediglich fünf Arbeitstagen vor.
Das Staatssekretariat für Migration verfolgt mit seiner Behandlungsstrategie das Ziel, die Zahl der offensichtlich unbegründeten Asylgesuche zu senken. Deshalb behandelt das Staatssekretariat für Migration seit August 2012, also seit vier Jahren, geeignete Asylgesuche von Personen aus den visumbefreiten Westbalkanstaaten im sogenannten 48-Stunden-Verfahren. Im März 2013 wurde dieses Verfahren auch auf den Kosovo ausgedehnt. 48-Stunden-Verfahren werden während des Aufenthalts in den Empfangs- und Verfahrenszentren durchgeführt. Asylgesuche aus dem Safe Country Senegal werden seit dem 1. Juli 2014 im sogenannten Fast-Track-Verfahren behandelt. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Verfahren liegt darin, dass sich der Vollzug der Wegweisung bei den Fast-Track-Ländern schwieriger gestaltet als bei den 48-Stunden-Staaten.
Somit wird bereits heute die überwiegende Mehrheit der Asylgesuche von Personen aus Safe Countries in einem beschleunigten Verfahren und, wenn immer möglich, noch vor einer Kantonszuteilung durchgeführt. Es sind lediglich fünf Safe Countries ausserhalb der EU- und Efta-Staaten, die derzeit nicht in einem beschleunigten Verfahren erledigt werden; es sind dies die Länder Benin, Burkina Faso, Ghana, Indien und die Mongolei. In den ersten vier Monaten dieses Jahres stammte gerade mal 1 Prozent aller Asylsuchenden aus einem dieser Länder. Das zeigt, dass wir es hier nicht mit einem aktuellen Brennpunkt der Schweizer Asylpolitik zu tun haben.
Ich möchte Ihnen jetzt sagen, weshalb der Bundesrat dieses Postulat ablehnt. Gemäss Asylgesetz kommt dem SEM die Aufgabe zu, in einer Behandlungsstrategie festzulegen, welche Asylgesuche prioritär zu behandeln sind. Wenn man nun aber zwingend sämtliche Asylgesuche von Personen aus Safe Countries im beschleunigten Verfahren oder im Fast-Track-Verfahren erledigen muss, dann schränken Sie damit den Handlungsspielraum des SEM bei der Festlegung seiner Behandlungsstrategie markant ein. Das könnte zur Folge haben - dessen müssen Sie sich einfach bewusst sein -, dass dann Asylsuchende in anderen prioritären Verfahren, zum Beispiel Dublin-Verfahren, nicht mehr bis zum Verfahrensabschluss in den Bundesstrukturen untergebracht werden können und stattdessen auf die Kantone verteilt werden müssen; das wiederum führt zu erheblichen Verzögerungen. Sie kennen die Folgen bei den Dublin-Verfahren, wenn man die Fristen nicht einhält: Dann müssen wir das Verfahren selber durchführen. Das sind die Gründe, weshalb wir nicht möchten, dass die Behandlungsstrategie des SEM, die auch mehrfach von Ihnen bestätigt worden und auch sinnvoll ist, eingeschränkt wird.
Deshalb bitten wir Sie bei diesem Postulat um Ablehnung. Es darf nicht dazu führen, dass wir am Schluss, nur weil Sie hier die Behandlungsstrategie einschränken, bei den Dublin-Verfahren mehr Selbsteintritte haben, weil man dem SEM vorgibt, zuerst Asylgesuche aus anderen Staaten behandeln zu müssen. Das sind die Gründe, weshalb wir möchten, dass wir diese sinnvolle Behandlungsstrategie auch weiterhin beibehalten können. Damit können wir sicherstellen, dass immer die Asylgesuche zuerst behandelt werden, wo wir auch die entsprechenden Resultate haben. Bitte zwingen Sie das SEM nicht mit Vorgaben, diese sinnvolle Behandlungsstrategie einzuschränken.
Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen diesen Vorstoss zur Ablehnung empfehlen.