Müller Walter · Nationalrat · 2016-06-16
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-16
Wortprotokoll
Der Initiant hat vorhin erklärt, er sei gespannt auf mein Votum. Ich vertrete hier die Kommission und nicht meine persönliche Meinung. Das ist mein Job. So viel kann ich trotzdem sagen: Ich bin natürlich für eine starke Grenzwacht, ich habe das auch immer unterstützt. Es besteht aber ein Unterschied zwischen der Verstärkung der Grenzwacht und der Forderung nach systematischer Kontrolle, die wir übrigens gar nie hatten.
Zu den Erwägungen der Kommission: Bei einer Umsetzung der parlamentarischen Initiative müsste aus Sicht der Kommissionsmehrheit letztlich das Schengen-Abkommen gekündigt werden, was eine starke Behinderung der Wirtschaftsströme nach sich ziehen würde. Ebenso müsste auf den Zugang zum Schengener Informationssystem verzichtet [PAGE 1148] werden, was die Schweizer Sicherheitslage erheblich beeinträchtigen würde. Die Kommissionsmehrheit betont, dass es zu keinem Zeitpunkt - und das möchte ich nachdrücklich betonen: zu keinem Zeitpunkt, auch nicht vor Inkrafttreten des Abkommens - eine hundertprozentige Sicherheit gegeben hat, vor allem nicht eine hundertprozentige Kontrolle. Die Kontrolle hat sich immer etwa auf 1 bis 2 Prozent beschränkt. Man kann nicht sagen, man hätte vorher hundert Prozent kontrolliert und kontrolliere nun nur noch lückenhaft. Das stimmt natürlich nicht. Diese hundertprozentige Kontrolle könnte also auch nicht durch eine Umsetzung der parlamentarischen Initiative erreicht werden.
Weiter führt die Kommissionsmehrheit an, dass der Begriff "systematisch" unklar definiert sei. Eine systematische Grenzkontrolle im Sinne einer lückenlosen und andauernden Grenzkontrolle sei technisch nicht durchführbar. Sollte es sich dabei lediglich um eine Kontrolle mit System handeln, dann werde eine solche bereits heute durchgeführt. Zudem könnten dank des seit 2003 erhöhten Bestandes des Grenzwachtkorps mindestens die gleiche Kontrolldichte und eine höhere Trefferquote erreicht werden als vor dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens. Bei Bedarf kann die Schweiz die Kontrolldichte zudem eigenständig weiter erhöhen, da sie nicht in der EU-Zollunion ist. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied zu den anderen Unterzeichnern des Schengener Abkommens. Wir haben die Möglichkeit, im Rahmen der Warenkontrollen am Zoll auch Personenkontrollen zu machen. Das ist unsere privilegierte Situation.
Die Minderheit fordert angesichts der zunehmenden Sicherheitsdefizite deutlich mehr Grenzkontrollen, analog zu anderen Ländern des Schengen-Verbundes. In jüngster Zeit hätten sich die EU-Grenzen als zu durchlässig erwiesen. Insbesondere in Grenzgebieten sei es zu einem drastischen Anstieg von kriminellen Vorfällen bzw. bei der Einbruchskriminalität gekommen, die es unbedingt zu unterbinden gelte. Aus Sicht der Minderheit hätte die Einführung von systematischen Grenzkontrollen keineswegs die Kündigung des Schengen-Abkommens zur Folge. Vielmehr könne dadurch der Gefährdung der inneren Sicherheit adäquat begegnet werden.
Der Antrag der Mehrheit der Kommission lautet - sie hat das mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.