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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2016-06-16

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-06-16

Wortprotokoll

Ihre Staatspolitische Kommission hat die parlamentarische Initiative 15.450 am 14. Januar behandelt und an der Sitzung vom 4. Februar den Bericht, der Ihnen vorliegt, genehmigt.

Die Initiative will, dass Artikel 141 Absatz 2 ParlG um den Punkt "Selbstregulierung" ergänzt wird. In Artikel 141 Absatz 2 ParlG wird aufgeführt, dass der Bundesrat in der Botschaft den Erlassentwurf begründen muss, also sagen muss, warum er ihn präsentiert. Zudem werden einige formale Punkte erwähnt, auf die er insbesondere eingehen soll. Diese Liste der Punkte soll nun um jenen der Selbstregulierung ergänzt werden.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Initiative durchaus eine wichtige Frage aufwirft, die sich in jedem Gesetzgebungsprozess stellt, nämlich ob eine neue gesetzliche Bestimmung überhaupt notwendig ist oder ob es nicht andere Möglichkeiten wie die Selbstregulierung geben und ob diese z. B. ausreichen würde. Diese Frage stellt sich einerseits dem Bundesrat, wenn er einen Gesetzgebungsprozess anstösst, andererseits uns, dem Parlament, wenn wir eine Vorlage beraten. Es handelt sich hier also um eine Grundsatzfrage, die in jeder Botschaft in der allgemeinen Begründung erläutert wird und werden muss und über die wir hier diskutieren.

Die parlamentarische Initiative will nun, dass neu in jeder Botschaft ein Kapitel zur Selbstregulierung aufgeführt wird. Der Bundesrat macht diese Überlegung aber wie gesagt bereits heute. Falls er zum Schluss kommt, dass es keine Bestimmung braucht, dass also z. B. die Selbstregulierung ausreichend ist, dann präsentiert er dem Parlament gar keine Botschaft.

Wenn wir als Parlament mit einer Botschaft konfrontiert werden und der Meinung sind, dass die Selbstregulierung ausreichend ist, dann werden wir uns gegen die Vorlage entscheiden. Es ist also am Parlament, an uns, zu prüfen, ob wir einen Erlassentwurf als notwendig erachten oder nicht. Damit ist diese Frage ein hochpolitischer Entscheid, der Teil der Interessenabwägung im Parlament ist.

Wir sind deshalb in der Kommission der Meinung, dass es nicht notwendig ist, ein Extrakapitel, einen Extrapunkt aufzuführen, sondern dass dieser Punkt Teil der Grundsatzentscheidungen ist.

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