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preparatory:AB 202038

von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-16

Wortprotokoll

Was will meine Motion? Die gesetzlichen Grundlagen sollen so angepasst werden, dass Tiere ab einem Alter von 121 Tagen wieder über die öffentlichen Schlachtviehmärkte vermarktet werden können. Dabei sollen die gleichen Bedingungen gelten wie jetzt bei Tieren ab einem Alter von 161 Tagen.

Aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen ist seit dem 1. Juli 2014 die Vermarktung dieser Kategorie von Tieren mit einem Alter zwischen 121 und 160 Tagen nicht mehr möglich. Schweizweit waren bisher rund 3000 Tiere in dieser Kategorie über öffentliche Märkte abgesetzt worden.

Woher kommen diese Tiere? Diese Tiere kommen vor allem aus entlegenen Regionen, aus erschwerter Produktion und kleinen Strukturen. Bis zur Aufhebung dieser Möglichkeit konnten wir diese Tiere zum richtigen Zeitpunkt auf den Schlachtviehmärkten zu einem sehr guten Preis vermarkten. Diese Art der Arbeitsteilung mit der Rindermast stellte auch ein wichtiges Element in der Zusammenarbeiten zwischen Produzenten im Berg- und Talgebiet dar. Durch diese Änderung sind die Landwirte gezwungen worden, die Tiere länger auf dem Betrieb zu halten. Das führt dazu, dass diese Tiere mehr Platz brauchen. In Dreistufenbetrieben müssen diese je nach Alter noch gezügelt werden, vor allem im Frühling.

Die Raufutter- und Milchverwerter erzielten durch diese Kategorisierung ab 120 Tagen immer eine sehr gute Wertschöpfung. Es ist unverständlich, dass der Bundesrat den Bauernbetrieben in entlegenen Gebieten, die unter erschwerten Bedingungen produzieren, diese Möglichkeit genommen hat. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Bund. Die sehr guten Preise werden über den Markt abgegolten. Instrumente, die sehr gut funktionieren, sind beizubehalten. Wir haben zurzeit genügend Systeme in der Landwirtschaft, die nicht mehr funktionieren.

Daher bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.