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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2016-06-17

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-17

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative verlangt eine Ergänzung des Parlamentsgesetzes, wonach die Mitglieder einer parlamentarischen Kommission in den Ausstand treten müssen, wenn ein Geschäft behandelt wird, von dem ihr persönliches Einkommen unmittelbar betroffen ist. Die Initiative nimmt ein ernsthaftes und topaktuelles Thema auf. So sind einige Kommissionsmitglieder durchaus auch der Meinung, dass die stärksten Lobbyisten nicht in der Halle wandeln, sondern direkt im Parlament sitzen.

Dass Vertreter vieler Wirtschaftsbranchen und Interessenvereinigungen im Parlament Einsitz haben und über Geschäfte, die auch sie betreffen, abstimmen, ist letztlich gewollt und richtig. So ist unser einzigartiges Milizsystem halt aufgebaut. Dass diese Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch bei den vertraulichen Vorberatungen der Geschäfte in den Kommissionen ihre Eigeninteressen einbringen, ist wohl nicht zu verhindern.

Die Initiantin beklagt die Dominanz von persönlichen Interessen bei der Vorberatung bestimmter Geschäfte. Sie möchte dieses Problem durch eine Ausstandspflicht lösen. Bei der Beratung in unserer Kommission beurteilten wir die Ausstandsregeln für Parlamentsmitglieder grundsätzlich kritisch. Wenn solche Regeln geschaffen würden, müssten sie rechtsgleich und ohne Diskriminierung angewendet werden können. Es dürfte aber sehr schwierig sein, Regeln zu definieren, welche wirklich alle Ratsmitglieder erfassen, die finanziell von einer Gesetzgebung unmittelbar profitieren.

In der Kommission wurden verschiedene Beispiele genannt, welche die Schwierigkeit bei der Grenzziehung aufzeigen. Muss zum Beispiel ein Hersteller von Solarpanels bei Diskussionen über die Energiewende in den Ausstand treten? Oder darf ein Rentner bei der Altersvorsorge mitdiskutieren? Oder gilt die Ausstandspflicht für die Leiter einer Skischule bei der Beratung einer Vorlage zur Förderung des Tourismus? Vertritt ein Landwirt bei der Beratung des Landwirtschaftsgesetzes persönliche Interessen, weil er von den vom Gesetz vorgesehenen Direktzahlungen finanziell direkt profitiert?

Eine Minderheit der Kommission hält fest, dass es in jüngerer Zeit verschiedene stossende Fälle von einseitiger Vertretung persönlicher Interessen gegeben habe. Es bestehe deshalb wirklich Handlungsbedarf. Die persönliche Interessenvertretung sei insbesondere in Kommissionen ein Problem, weil dort die Beratungen vertraulich sind. Die Öffentlichkeit in Ratsdebatten hingegen verhindere allzu grosse Auswüchse.

Um das Problem der Dominanz bestimmter Interessen zu lösen, erachtet es die Mehrheit der Kommission aber als sinnvoller, wenn auf eine repräsentative Zusammensetzung der Kommissionen geachtet wird. Hier sind vor allem die Fraktionen bei der Bestellung der Kommissionen gefordert. Allenfalls sollte das Ratsbüro vermehrt Vorschläge von Fraktionen zurückweisen, wenn für eine Kommission zu viele einseitig ausgerichtete Mitglieder vorgeschlagen werden. Zudem sollten es Kommissionsmitglieder ablehnen, sich ersetzen zu lassen, wenn andere Ratsmitglieder offensichtlich eigene Interessen an einem bestimmten Traktandum haben. Funktioniert diese Selbstregulierung nicht, so wären anstelle einer Ausstandspflicht allenfalls strengere Stellvertreterregelungen vorzusehen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.