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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-12

Wortprotokoll

Es gab ja schon eine kleine Referendumsdebatte zur Energiepolitik. Deshalb erlaube ich mir, nochmals ein paar Überlegungen anzustellen, damit Sie sehen, weshalb der Bundesrat die Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft nicht bekämpft, sondern das Konzept unterstützt.

Erstens ist Energie - ich glaube, dies verkennt Herr Nationalrat Rösti in seinen Ausführungen etwas - heute ein sehr internationales Geschäft. Die kleine Schweiz kann sich dem nicht entziehen. Die Subventionen für fossile Energien belaufen sich heute weltweit immer noch auf 500 Milliarden US-Dollar, d. h., es gehen jede Minute 10 Millionen US-Dollar in die fossilen Energien. Auch die erneuerbaren Energien werden subventioniert, weltweit mit etwa 160 Milliarden US-Dollar. Das ist ein unschönes Faktum, das wir nicht beeinflussen können, und eine erste Herausforderung für unsere einheimische Produktion.

Ein zweites Faktum ist, dass die Welt nach wie vor extrem fossil ist. Fossile Energie hat weltweit keinen CO2-Preis. Kohle ist viel zu billig. Die CO2-Zertifikate-Märkte funktionieren mehr schlecht als recht. Auch der Energiemix der Schweiz - ich muss immer wieder daran erinnern - ist zu 75 Prozent fossil! Deshalb ist etwas Weiteres klar: Wir müssen weltweit die fossile zugunsten der erneuerbaren Energie zurückdrängen. Diesbezüglich sind wir uns vielleicht sogar einig. Sie sagen jetzt, Herr Nationalrat Rösti, Sie möchten weiterhin darauf bauen können, dass Kernkraftwerke irgendwelche technischen Fortschritte machen; der Bundesrat sagte ja, die Forschung werde weiterhin unterstützt. Aber weder Sie noch ich, niemand kann sagen, ob eine solche neue Technologie in 20, 30 oder in 40 Jahren kommt. Aber Sie und ich, wir sind dafür verantwortlich, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz jederzeit garantiert ist.

Politisieren Sie nun nach dem Prinzip Hoffnung? Sagen Sie nun: "Irgendwann in ein paar Jahrzehnten kommt dann mal was"? Als Regierung können wir das nicht tun, und auch Sie als Parlament können nicht einfach nur nach dem Prinzip Hoffnung darauf vertrauen, dass irgendwann eine Technologie kommt, die das Problem lösen wird. Das ist das Problem.

Was wir sicher wissen: Mindestens drei unserer fünf Kernkraftwerke werden in den nächsten Jahren vom Netz gehen. Wir werden im November darüber abstimmen - ich hoffe, die entsprechende Initiative wird abgelehnt. Auch aufgrund des Alters und aufgrund der Sicherheit wissen wir, dass drei unserer fünf Kernkraftwerke vom Netz gehen werden. Was sind die Konsequenzen für die Versorgungssicherheit? Wir wissen, dass der Bedarf von Wirtschaft und Bevölkerung nicht zurückgehen wird. Tendenziell wird eher mehr Strom benötigt. Was ist Ihre Antwort? Wenn Sie hier Nein sagen, bleibt nur noch eine Möglichkeit, nämlich der Import aus dem Ausland. Das kann ich bei einer bodenständigen Partei wie der Ihren nicht nachvollziehen. Wir wollen einheimische Investitionen und möchten im Bereich der Stromversorgung die Abhängigkeit vom Ausland möglichst nicht noch weiterausdehnen. Zudem: Was importieren Sie? Fossile Energie oder Kernkraft. Es ist doch hanebüchen, zu sagen, man wolle weniger fossile Energie, um gleichzeitig diese Energie aus dem Ausland zu importieren, bloss weil sie ein wenig billiger ist.

Dass die Wasserkraft unter Druck ist, bestreitet niemand. Gegenwärtig sind 70 Prozent der Wasserkraftwerke nicht profitabel. Auch die Kommission hat das sehr genau studiert. Bei den Betriebskosten haben die Anlagenbetreiber gute Arbeit geleistet, es läuft heute sehr effizient. Was sie belastet, sind die Fixkosten, die hohen Kapitalkosten und die Fremdkapitalverzinsungskosten. Darin sind wir uns ebenfalls einig.

Der Wasserzins spielt auch eine Rolle. In dieser Situation ist das sinnvoll. Denn die Hoffnung, dass die Wasserkraft aus eigener Kraft in ein paar Jahren das Problem lösen kann, können Sie gleich begraben. Denn der Markt wird auch hier ein Stück weit international bestimmt. Die Grosswirtschaft, die sich frei auf dem Markt eindecken kann, hat sich entsolidarisiert, sie deckt sich selbstverständlich mit billigem Strom aus Europa ein. Da ist es mit dem Patriotismus nicht weit her.

In diesem Umfeld stecken die Wasserkraftwerke. Jetzt können Sie sagen, diese Unternehmen könnten ja in Konkurs gehen und ihre Bilanz deponieren. Ja, grundsätzlich könnten sie das. Aber wer sind die Eigentümer der Wasserkraftwerke? Es ist im überwiegenden Mass die öffentliche Hand. Es sind Gemeinden, Kantone, Konglomerate, Partnerwerke. Wir würden hier wieder die Steuerzahler bestrafen. Die Arbeitsplätze, die verlorengingen, wären dann schweizerische. Sie tauschen das gegen Importe aus Europa.

Im Laufe der wirklich langen Beratungen mit den Stromunternehmen war es schlussendlich die Erkenntnis: Ja, die müssen weiterhin ihre Hausaufgaben besser machen. Bei den Fremdkapitalkosten kann man etwas tun. Auch die Kantone als Aktionäre können etwas machen. Der Bund muss nicht alles tun. Aber wir kommen nicht darum herum, etwas für eine beschränkte, klar befristete Zeit zu machen - es sind diese 0,2 Rappen. Das löst das Problem zwar nicht, aber es hilft. Deshalb ist es im Sinne der einheimischen Stromproduktion, im Sinne der Arbeitsplätze in unserem Land, im Sinne, dass wir sonst eine Alternative einkaufen würden, die wesentlich schlechter wäre für unser Land, dass Sie diesem Marktprämienmodell, das jetzt die Räte gezimmert haben, zustimmen.

Ich bitte Sie deshalb, den Streichungsantrag der Minderheit Imark abzulehnen.

Noch etwas, auch an Herrn Nationalrat Imark: Wir haben heute 1,5 Rappen für die erneuerbaren Energien im Gesetz. Das ist das heutige Gesetz, dagegen hat niemand das Referendum ergriffen. Jetzt, mit dem Netzentgelt, geht es nochmals um 0,6 Rappen hinauf, das sind 400 Millionen Franken pro Jahr, und das bezahlen zu 60 Prozent die Haushalte - 400 Millionen Franken pro Jahr, Herr Nationalrat! Sie können gern in einem Referendumskampf sagen, das sei zu viel für einheimische Arbeitsplätze, für einheimische Investitionen. Wenn Sie bei 1,5 Rappen bleiben, dann ist auch hier klar, was passiert: All die Tausende von Gesuchen von Anlagenbetreibern, auch jene vieler Bauern, sind dann tot. Da haben Sie keine Unterstützung mehr, da wird nicht mehr investiert. Die Investitionen - das wissen wir auch - betreffen einheimische Gewerbebetriebe, das sind nicht irgendwelche Grosskonzerne in Europa. Da müssen Sie dann auch hinstehen und sagen: Mir sind Kohlestrom aus Deutschland und Atomstrom aus Frankreich lieber - das tausche ich gegen einheimische Produktion ein!

Das ist am Schluss die Realität. Insofern muss man hier auch die tatsächliche Situation am Markt beachten. Niemand von uns möchte gerne diese Zahlungen leisten, ohne dass wir dafür Kilowattstunden erhalten. Aber ohne das hätten wir eben nicht einmal die bestehenden Kilowattstunden, bzw. das Risiko wäre gross, dass man dann einfach noch den Unterhalt macht, aber sicher keine Verbesserungen der Produktion. Das sollten wir deshalb, glaube ich, bei diesem Entscheid berücksichtigen.

Bei den Grossfeuerungen gemäss Artikel 45a bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und damit auch hier die Differenz zum Ständerat aus dem Weg zu schaffen. Die Minderheit Jans hat sicher Recht, weil Grossfeuerungsanlagen einen sehr hohen Wirkungsgrad haben; da haben wir keine Differenz. Hier ist es einfach fraglich, inwiefern dann zusätzliche energetische Mindestanforderungen Wirkung zeigen sollen. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen ist wichtig, aber auf jeden Fall ist der Wirkungsgrad einer Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlage schlechter als der einer Grossfeuerung. Wir meinen deshalb, wir könnten das berechtigte Anliegen über die Anforderungen an die Umweltfreundlichkeit von [PAGE 1248] Grossfeuerungsanlagen im Rahmen der Luftreinhalte-Verordnung umsetzen. Weil wir jetzt wirklich bei der Differenzbereinigung sind und hier sehr vieles auch über die Kompetenz der Kantone läuft, sollten Sie diese Differenz "wegbeschliessen".

Ich möchte noch zu Artikel 46 und zum Einzelantrag Guhl zu Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe a kommen. Sie haben ja versucht, so etwas wie einen Kompromiss, wenn ich mir dies zu sagen erlauben darf, zwischen National- und Ständerat zu erarbeiten, indem hier zur Abwärmenutzung ein Teil des erneuerbaren Anteils angerechnet wird. Das ist ein sehr guter Vorschlag. Trotzdem beantrage ich seine Ablehnung, und zwar, weil genau diese Formulierung - Sie wissen das - Bestandteil der Muken 2014 ist; die Kantone haben also genau diese Abwärmenutzung und die Anrechenbarkeit beschlossen. Die Kantone hoffen, dass die Muken 2018 schweizweit in Kraft sind. Das wäre also gleich schnell umgesetzt. Insofern habe ich keine "strong feelings", aber es ist an sich genau der Wortlaut der Muken, welche von den Kantonen umgesetzt werden.

Dann sind wir noch beim Steuerrecht. Sie wissen, dass der Bundesrat in der Vernehmlassung Steuererleichterungen vorgeschlagen hat. Diese Vorschläge fielen ziemlich durch, und wir haben deshalb nichts beantragt. Die Vorschläge wurden vor allem von Ihnen im Nationalrat wiederaufgenommen. Wahrscheinlich haben Sie im ersten Durchgang ein bisschen übertrieben, aber jetzt zeichnet sich hier eine Lösung ab. Insofern lohnt es sich, hier nochmals ein paar Worte darüber zu verlieren.

Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte gemäss dem Antrag Schilliger gleich wie der Ständerat die Abzugsmöglichkeit der Rückbaukosten für den Ersatzneubau plus die Übertragbarkeit der Kosten auf zwei nachfolgende Steuerperioden. Die Minderheit I (Fässler Daniel) möchte eigentlich dasselbe ohne die Übertragbarkeit auf zwei Steuerperioden. Das ist die Differenz, die es zu bereinigen gilt.

Das Argument der Steuerverwaltungen ist vor allem ein rechtssystematisches: Sie sagen, wenn wir in der Systematik des Steuerrechts hier eine andere Periodizität vorschreiben, gibt das für die Steuerbehörden relativ viel Aufwand, wenn sie dann nämlich in jedem Einzelfall schauen müssen, wie viel schon übertragen wurde, was schon abgerechnet wurde und was für die folgende Steuerperiode kommt. Auf der anderen Seite wissen wir, dass es im Steuerrecht im Gebäudebereich natürlich Optimierungen gibt, die genutzt werden. Es ist ein Anreiz. Es geht hier wahrscheinlich vor allem um die Frage, ob Sie den Kantonen den bürokratischen Aufwand zumuten wollen oder nicht.

Wir haben grosses Verständnis, dass diese Rückbaukosten für den Ersatzneubau jetzt aufgenommen werden. Wir haben auch gesehen, dass es nicht um die grossen Beträge geht; Rückbaukosten bewegen sich in der Regel im Schnitt um rund 40 000 Franken. Es gibt nicht eine riesige Steueroptimierung, aber es ist eine. Hier, glauben wir, sollten Sie sich deshalb Richtung Ständerat bewegen.

Wir haben dann noch den Einzelantrag Schilliger zu Artikel 14 Absatz 3 des Stromversorgungsgesetzes. Hier geht es um die Frage - Herr Nationalrat Gasche hat das seinerzeit im ersten Durchgang aufgeworfen -, ob es nicht ungerecht ist, wenn wir jetzt beim Eigenverbrauch zunehmend vor allem kleine Produzenten haben, die ihre Fotovoltaikanlage vom Frühling bis zum Herbst betreiben und nichts an die Netzkosten bezahlen. Deshalb haben wir hier eine Bestimmung aufgenommen: Wer den selber produzierten Strom auch selber verbraucht, beteiligt sich nicht in diesem Umfang an den Netzkosten, obwohl er dann vielleicht in den Wintermonaten sehr wohl auf die Netzinfrastruktur zurückgreifen muss. Wenn jetzt immer mehr Produzenten auf den Eigenverbrauch setzen, dann ist das für die Netzbetreiber schon eine gewisse Entsolidarisierung, die da stattfindet. Wir haben deshalb Verständnis für den Antrag, meinen aber dennoch, dass mit dem Beschluss von Ständerat und Kommission die Lösung gefunden ist. Bereits das geltende Recht ermöglicht nämlich auf Verordnungsstufe eine Leistungsobergrenze von 10 Kilovoltampere, bis zu welcher Unterschiede beim Bezugsprofil bei der Schaffung von Kundengruppen nicht berücksichtigt werden dürfen.

Diese Norm der Stromversorgungsverordnung müsste aufgehoben werden, wenn die Fassung des Nationalrates obsiegt. Wir meinen deshalb, dass die zwischen dem Ständerat und Ihrer vorberatenden Kommission gefundene Formulierung, welche sich am Status quo orientiert, mit dem richtigen Augenmass auch die Beteiligung der kleinen Produzenten an den Netzkosten berücksichtigt. Richtig ist: Mit der Delegationsnorm kann der Bundesrat die Tarifvorgaben auch anpassen. Wenn diese Entsolidarisierung irgendwo unverhältnismässig gross ist, kann man also eingreifen.

Wir meinen deshalb, dass das die richtige Antwort ist, weshalb ich Sie bitte, diesen Einzelantrag abzulehnen.