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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-12

Wortprotokoll

Uber und andere neue Konzepte, welche die Möglichkeiten neuer digitaler Angebote nutzen, stellen uns zweifellos vor Fragen. Deshalb sind wir auch bereit, die Motion Nantermod anzunehmen. Die Vorschriften, die wir mit den bisherigen Konzepten haben, muss man tatsächlich neu überprüfen. Das Thema des Mitführens von fremden Personen in Fahrzeugen aufgrund der neuen Angebote umfasst dabei aber weit mehr als nur das Strassenverkehrsgesetz und die Vorschriften für Berufschauffeure usw. Wir haben deshalb schon länger unter der Federführung des Seco eine Arbeitsgruppe Uber etabliert, welche das Thema vom Sozialversicherungsrecht über die Mehrwertsteuer bis hin zur Frage, was es für den Bereich der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) bedeutet, umfassend prüft.

In diesem Sinne erachtet der Bundesrat deshalb die Motion für annehmbar. Ich möchte gleichzeitig darauf hinweisen, dass eine wortgetreue Umsetzung der Motion Nantermod bedeuten würde, dass eine grössere Gruppe von Berufschauffeuren von der ARV 2 ausgenommen werden müsste. Das würde auch die Frage der weiteren Notwendigkeit der ARV 2 aufwerfen, die dann nur noch für eine kleine Gruppe gelten würde. Insofern hat Herr Nationalrat Schwaab Elemente genannt, die man schon genauer abklären muss. Wenn man die ARV 2 ganz abschaffen würde oder einen ganzen Personenkreis davon ausnähme, müsste man zuerst eigentlich Artikel 56 des Strassenverkehrsgesetzes abschaffen respektive anpassen. In diesem Sinne glaube ich, dass uns die "Uberisierung" vor Anpassungsbedarf stellt: Sie ist komplex und betrifft mehr als nur die ARV 2.

In diesem Sinne möchten wir die Arbeiten fortführen, ohne dass wir uns zu sehr einschränken lassen, bevor die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die hier bereits am Werk ist, vorliegen.

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