AB 202539
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-12
Wortprotokoll
Zur Thematik, dass ein befristetes Gesetz durch ein unbefristetes ersetzt wird: Ich erwähne kurz die Vernehmlassungsresultate, damit die eben gemachte Vermutung auch angesprochen ist. Es gab tatsächlich eine grosse Mehrheit, darunter 23 von 24 Kantonen und der Vorstand der EDK, die das Gesetz begrüsst hat. Dann gab es Parteien und Kantone, die das Gesetz abgelehnt haben. Eine Mehrheit der Kantone hätte die Nennung der Vorhaben im Gesetz begrüsst.
Das Bildungszusammenarbeitsgesetz ist kein zusätzliches Gesetz. Es bringt weder neue Aufgabenzuteilungen noch neue Regulierungen. Es ersetzt das bis Ende 2016 befristete Bundesgesetz über die Finanzierung gemeinsamer Projekte von Bund und Kantonen im Bildungsraum Schweiz. Damit wird ein Auftrag aus der BFI-Botschaft 2013-2016 erfüllt, die die Erarbeitung eines unbefristeten Gesetzes verlangte. Mit dem Bildungszusammenarbeitsgesetz wird lediglich eine einheitliche Gesetzesgrundlage für sieben Vorhaben geschaffen, die bereits seit Langem existieren. Die Vorhaben gewährleisten das Bildungsmonitoring sowie die Sicherung der Qualität auf der Sekundarstufe II.
Dem Bundesrat wird mit dem Bildungszusammenarbeitsgesetz das Recht eingeräumt, mit den Kantonen eine Zusammenarbeitsvereinbarung abzuschliessen. Damit erhält der Bund die Möglichkeit, bisher bewährte Formen der Zusammenarbeit und der Koordination in einer Vereinbarung mit den Kantonen einheitlich zu regeln und noch effektiver und effizienter als bislang umzusetzen. Die Finanzierung geschieht je hälftig, und dadurch wird sichergestellt, dass nur Vorhaben finanziert werden, die im beiderseitigen Interesse von Bund und Kantonen liegen. Die Finanzierung erfolgt nicht via BFI-Transferkredit, sondern bedarfsabhängig aus dem Eigenbedarf des Bundes. Der Gesamtaufwand des Bundes hält sich im Rahmen der bisher über die verschiedenen Kredite veranschlagten Aufwendungen für die Vorhaben, und das sind rund 5,6 Millionen Franken pro Jahr. Die Mehraufwendungen von 0,4 Millionen Franken pro Jahr sind auf die Abgeltung systemisch relevanter Leistungen im Bereich der Qualitätssicherung auf der Sekundarstufe II zurückzuführen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Das befristete Gesetz wird durch ein nichtbefristetes ersetzt. Es werden Voraussetzungen dafür geschaffen. Der Auftrag war mit der BFI-Botschaft 2013-2016 bereits gegeben; es ist ein Vollzug. [GZ]