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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2016-09-13

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2016-09-13

Wortprotokoll

Ja, man hofft wirklich, dass das jetzt der letzte Schritt sei in dieser langen Geschichte. Man muss sich das mal vor Augen halten: Diese parlamentarische Initiative ist, lange bevor ich in diesen Rat eingetreten bin, eingereicht worden; man hat sich wirklich viel Zeit genommen, um diese Pendenz nun aufzuarbeiten. Es wäre schade, wenn wir sozusagen nicht nach dem Motto "Was lange währt, wird endlich gut", sondern nach dem Motto "Was lange währt, bleibt schlecht" verfahren würden.

Wenn Sie aber hier bei Absatz 1 Buchstabe a dem Antrag der Kommissionsminderheit zustimmen, dann stellt das wirklich ein Problem dar. Es kann nämlich nicht sein, dass wir über Jahrzehnte hinaus beweiskräftige Dokumente unserer Grosseltern aufbewahren müssen, zumal man damals ja gar nicht daran gedacht hat, dass diese Dokumente irgendwann einmal eine bestimmte Beweiskraft haben würden. Einen solchen Beweis zu verlangen ist umso absurder, wenn ja der Staat selbst die entsprechenden Informationen gar nicht hat. Das ist dann, finde ich, doch etwas problematisch, wenn wir das von der dritten Generation verlangen. Dass man für ein solches erleichtertes Einbürgerungsverfahren beweiskräftige Informationen über die erste Generation vorbringen muss, die der Staat selbst gar nicht hat, zeigt ja auch, in welche Zeit wir zurückgehen. Dementsprechend hoffe ich, dass sich hier der Antrag der Kommissionsmehrheit durchsetzt.

Ich nehme auch bereits zu Absatz 1bis Stellung. Da empfehlen Ihnen die Grünen, mit der Minderheit zu stimmen. Wir freuen uns vor allem, dass es in der Kommission gelungen ist, Artikel 51a mit den Übergangsbestimmungen zu klären. Hier wurde wirklich ein Schritt gemacht. Selbst wenn also Absatz 1bis mit der Altersgrenze von 25 Jahren eine Mehrheit finden sollte, war es in der Kommission unbestritten, dass für diejenigen, die bereits über 25 Jahre alt sind, eine fünfjährige Übergangsperiode gilt.

Ich möchte später nicht nochmals das Wort ergreifen und deshalb noch kurz eine Bewertung dieser Vorlage aus grüner Sicht vornehmen. Es wird immer wieder gesagt, in der Schweiz sei das Bürgerrecht quasi zu billig zu haben. Meines Erachtens muss man dies in den richtigen Zusammenhang stellen. Wir Grünen finden, dass unser Bürgerrecht viel wert ist, und zwar deshalb, weil in unserer direkten Demokratie die Bürgerinnen und Bürger mehr zu sagen haben als in einer anderen Demokratie, wo man nur alle vier Jahre wählt. Die Demokratie ist deshalb besser, weil sie grösser ist und denjenigen Menschen, die von den Entscheiden betroffen sind, mehr Möglichkeiten gibt, diese Entscheidungen auch zu beeinflussen. Entsprechend ist umgekehrt unsere Demokratie kleiner, schwächer, unglaubwürdiger, wenn sie Menschen aus Familien, die bereits seit drei Generationen hier leben, unsinnig hohe Hürden in den Weg stellt, zu jenen Steuerzahlern gehören zu dürfen, die mitentscheiden, was mit ihren Steuern passiert.

Wenn wir eine bessere Demokratie wollen, dann heisst das, dass wir jenen Menschen, die von diesen Entscheiden betroffen sind, auch die Möglichkeit geben mitzureden. Hier machen wir einen solchen Schritt, einen kleinen Schritt für die dritte Generation. Ich hoffe, dass er Bestand hat.