Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-09-13
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-09-13
Wortprotokoll
Ich kann nicht so schnell sprechen wie der Präsident, aber ich kann bestätigen, dass wir drei Vorlagen zusammen behandeln. Sie haben sie auf Ihrer Tagesordnung unter den vom Präsidenten erwähnten Ziffern. Ich schlage vor, dass ich gleich zu allen drei Vorlagen spreche, weil sie einen starken inneren Zusammenhang haben.
Wir sind im Bereich des Entsendegesetzes. Das Entsendegesetz ist einer der Kernpunkte der sogenannten flankierenden Massnahmen zur Umsetzung der Personenfreizügigkeit in der Schweiz. Diese flankierenden Massnahmen sind 2004 parallel zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union eingeführt worden. Die flankierenden Massnahmen sollen verhindern, dass die Löhne unter Druck geraten, weil unter den bilateralen Verträgen keine Kontrollen von Lohn- und Arbeitsbedingungen mehr durchgeführt werden können. Die flankierenden Massnahmen sind inzwischen eine der Stützen der Umsetzung der Personenfreizügigkeit und dienen der Verhinderung von Missbräuchen. Sie sind seit 2004 verschiedentlich optimiert worden.
Es ist auch immer wieder Kritik am Vollzug geäussert worden. Es ist diskutiert worden, ob der Vollzug in den Kantonen genügend sei oder nicht. Immerhin kann die Kommission heute feststellen, dass sich sicher auch wegen dieser flankierenden Massnahmen, wegen des Entsendegesetzes, das wir jetzt revidieren, das Lohn- und Arbeitsbedingungsniveau in der Schweiz hat halten können. Diese Situation ist so, obwohl in den Nachbarstaaten, die insbesondere zum Personenverkehr beitragen, das Niveau der Löhne und auch anderer Arbeitsbedingungen teilweise erheblich tiefer ist.
Der Bundesrat schlägt mit seiner Botschaft vom 1. Juli 2015 vor, die flankierenden Massnahmen in einem sektoriellen Punkt zu verschärfen, und zwar soll die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von heute 5000 Franken auf neu 30 000 Franken erhöht werden. Diese Verwaltungssanktionen sollen sowohl ausländische Arbeitgeber als auch schweizerische Arbeitgeber treffen, die entsprechende Verstösse begehen. Insbesondere bei den ausländischen Arbeitgebern soll diese Erhöhung der Maximalsanktion zu einer besseren Abschreckung führen. Man hat feststellen können, auch in den tripartiten Kommissionen, die für den Vollzug zuständig sind, dass eine [PAGE 615] Maximalsanktion von 5000 Franken so tief ist, dass sich, etwas salopp ausgedrückt, ein Verstoss jederzeit lohnt. Das darf nicht sein, wenn man eine Rechtsordnung ernsthaft durchsetzen will.
Der Nationalrat behandelte die Vorlage in der Frühjahrssession und beschloss mit 126 zu 65 Stimmen, diese Erhöhung der Verwaltungssanktionen zu genehmigen. Gleichzeitig beschloss der Nationalrat etwas, was vom Bundesrat nicht vorgesehen war, auf einen Einzelantrag Romano hin, nämlich die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen zu vereinfachen, und zwar in dem Sinne, dass Normalarbeitsverträge vereinfacht verlängert werden können, wenn wiederholt gegen die Bestimmungen gegen den Mindestlohn verstossen wurde oder Hinweise vorliegen, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu Missbräuchen führen könnte. Dieser Entscheid fiel im Nationalrat mit 103 zu 77 Stimmen.
Ich habe gesagt, dass der Bundesrat diese Massnahme in seiner Botschaft zum Entsendegesetz nicht vorgesehen hat. Aber der Bundesrat hatte bereits früher die Absicht, eine entsprechende Massnahme zu treffen, liess diese dann allerdings im Hinblick auf die Gesetzesänderungen wegen der Masseneinwanderungs-Initiative fallen - sie war in seinem ursprünglichen Text vorgesehen. Jetzt machen wir etwas Wortklauberei, die aber wichtig ist, indem wir den Vorschlag von Nationalrat Romano geistig bereits vorwegnehmen, aber nicht mit dem Wort "oder", sondern mit dem Wort "und"; ich komme darauf zurück.
Ihre Kommission führte am 13. April zunächst Anhörungen mit den kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren durch. Von den Volkswirtschaftsdirektoren liegen ein Anhörungsergebnis und ein schriftlicher Bericht vor. In der Folge dieser Anhörung beschloss Ihre Kommission, in zwei Schritten vorzugehen.
Zuerst beschloss sie mit 11 zu 2 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten - das wird die erste Ausmehrung sein, die wir heute vorzunehmen haben. Die Kommission erachtete es als schlüssig, dass hier eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen nötig ist und dass eine solche nur mit einer Erhöhung der von mir erwähnten Verwaltungssanktionen möglich ist. Die Kommission beschloss dann aber, mit den weiteren Beratungen zuzuwarten, bis der Nationalrat die zweite Vorlage zu diesem Thema auf unserer heutigen Traktandenliste - das Geschäft 16.029, "OR. Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen" - behandelt hat.
Der Nationalrat tat dies in der Sommersession. Er ist dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt, das Geschäft 16.029 in die Vorlage zum Entsendegesetz, also in die erste heute zu behandelnde Vorlage zu diesem Thema, zu integrieren.
Die nationalrätliche Kommission ist auf die Vorlage 16.029 mit 24 zu 0 Stimmen nicht eingetreten. Nichteintreten ist aus verschiedenen Gründen beschlossen worden. Wir werden es auch heute bei der Abstimmung über Eintreten auf das Entsendegesetz sehen: Die einen sind nicht darauf eingetreten, weil die ganze Frage formal mit dem Entsendegesetz beantwortet wird, die anderen sind nicht darauf eingetreten, weil sie die Revision insgesamt für unnötig halten.
Ihre Kommission hat die Beratung der Vorlagen am 28. Juni wieder aufgenommen. Nachdem bereits eine Verschärfung der Verwaltungssanktionen beschlossen worden war, entschied die Kommission, auch noch bei der Art, in der die Sanktion ausgesprochen werden kann, eine Verschärfung vorzunehmen. Sie sehen das auf Seite 5 Ihrer Fahne. Die Kommission beantragt Ihnen, dass die Verwaltungssanktionen in dem Sinne zu verschärfen sind, dass die zuständige Behörde nicht nur entscheiden kann, ob sie eine Geldsanktion oder eine Dienstleistungssperre verhängt, sondern bei besonders schwerwiegenden Verstössen gegen Mindestlohnvorschriften auch beides miteinander verfügen kann.
Die Kommission beschloss dies, nachdem sie Erkundigungen über die Zahlen eingeholt hatte. Wir sprechen in der Schweiz heute von 80 000 Betrieben - von 80 000 Betrieben! -, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden. Von diesen 80 000 Betrieben sind im Jahre 2015 zum Beispiel 4420 sanktioniert worden. Bei etwa einem Zehntel davon ist sogar eine Dienstleistungssperre verhängt worden. Wir haben festgestellt - eigentlich überraschenderweise -, dass die Bussen, auch wenn sie gegenüber ausländischen Betrieben verfügt werden, in 80 bis 90 Prozent der Fälle bezahlt werden. Entgegen der Annahme, dass die Bussen im Ausland nicht bezahlt würden, werden sie also bezahlt. Der doch relativ plausible Grund dafür ist, dass ein ausländischer Arbeitgeber weiss, dass er in der Schweiz gesperrt werden könnte, wenn er eine Busse nicht bezahlt.
Die Kommission beantragt Ihnen also diese zweite Verschärfung beim Sanktionensystem; ich werde das bei der Detailberatung nachher nicht mehr begründen.
Dann hat sich die Kommission mit dem Beschluss des Nationalrates gemäss Antrag Romano befasst. Hier beantragt sie Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen - ich werde beim betreffenden Artikel noch einmal detailliert dazu sprechen -, dem Nationalrat zwar zu folgen und eine entsprechende Erleichterung für die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen vorzusehen, gemäss dem früheren Vorschlag des Bundesrates aber die Voraussetzungen zu kumulieren. Eine erleichterte Verlängerung von Normalarbeitsverträgen soll also nur möglich sein, wenn sowohl frühere Verstösse vorliegen als auch Hinweise darauf bestehen, dass es auch künftig zu Verstössen kommen wird. Ich komme in der Detailberatung darauf zurück.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 2 Stimmen unter dem Strich, auf die Vorlage zum Entsendegesetz einzutreten. Sie beantragt Ihnen weiter einstimmig, auf die Vorlage 16.029 nicht einzutreten. Schliesslich beantragt sie Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Lombardi, die das Gleiche wie der Beschluss gemäss Antrag Romano verlangt, keine Folge zu geben.