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preparatory:AB 202764

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-09-13

Wortprotokoll

Ich nehme zur Frage von Artikel 360a OR noch nicht Stellung; das machen wir in der Detailberatung. Einfach drei Bemerkungen zur jetzigen Eintretensdebatte:

1. Herr Kollege Föhn hat gesagt, die Änderung richte sich gegen schweizerische Unternehmungen. Das stimmt ausdrücklich nicht: Die Regelung mit der Verschärfung der Verwaltungssanktionen richtet sich vor allem gegen ausländische, aber auch gegen schweizerische Unternehmungen, und zwar gegen solche, welche die Bestimmungen der flankierenden Massnahmen nicht einhalten. Wir haben festgestellt, dass die entsprechenden Bussen im Ausland tatsächlich bezahlt werden. Ich muss das hier nochmals wiederholen und die Aussage von Kollege Föhn dementieren. Erstaunlicherweise werden 80 bis 90 Prozent der Geldsanktionen auch von ausländischen Unternehmungen bezahlt - die werden bezahlt! Hier gibt es also keine Schlechterstellung der schweizerischen Unternehmungen.

2. Man kann nicht im Ernst von einer Überregulierung sprechen. Wir haben die entsprechenden Normen, die entsprechenden Sanktionen. Die entsprechenden Verfahren existieren heute schon, die ändern wir mit dieser Vorlage in keiner Weise ab. Das Einzige, was wir machen: Wir verschärfen eine Sanktion, die sonst genau gleich bleibt, weil sie heute zu tief ist, weil sie nicht abschreckend wirkt. Wenn ein Gesetz eine so tiefe Sanktion hat, dass sie nicht abschreckend wirkt, dann lädt dieses Gesetz zu Verstössen ein. Wenn wir Sanktionen haben, dann sollen wir sie so gestalten, dass sie auch abschreckend wirken.

3. Wir haben hier mit der Vorlage keinen weiteren Eingriff in die freie Marktwirtschaft - über Artikel 360a OR sprechen wir dann noch -, sondern nur eine Verschärfung von Sanktionen, und das ist kein Verstoss gegen die Marktwirtschaft, sondern dient zur Wahrung der Marktwirtschaft. Wenn Sie nämlich den unlauteren Wettbewerb zulassen, wenn es sich also lohnt, die entsprechenden Gesetze nicht einzuhalten, dann geht das zulasten der schweizerischen kleinen Unternehmungen und nicht der ausländischen. [PAGE 618]

Deshalb ist es unsere Pflicht, hier die entsprechenden Verschärfungen vorzunehmen, damit die genau gleichen Normen, die bisher schon gegolten haben, eingehalten werden.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.