AB 202775
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-13
Wortprotokoll
Ich versuche mich meinerseits kurzzuhalten. Es handelt sich um die Erhöhung der Sanktionen im Entsendegesetz und um Kriterien zur Verlängerung von Normalarbeitsverträgen. Das sind zwei zeitlich getrennte Vorlagen, sie sind nicht zwingend miteinander verbunden.
Was die Verwaltungssanktionen des Entsendegesetzes angeht - das wurde mehrfach gesagt -: Die 5000 Franken sind nicht wirksam, nicht wirkungsvoll. Das ist die Portokasse, die da bemüht wird, und damit hat es keine abschreckende Wirkung zur Konsequenz. Also machen wir beliebt, auf 30 000 Franken zu erhöhen. Lohnverstösse können sich eben rasch auf Summen in dieser Grössenordnung belaufen. Deshalb ist es richtig, wenn man die Summe anhebt.
Mit wirksamen und abschreckenden Sanktionen lassen sich die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz besser durchsetzen. "Wirksam" und "abschreckend" sind die Wörter. Der Bundesrat hat wiederholt bekräftigt, dass Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt verstärkt bekämpft werden sollen. Ich zitiere meine immer wieder gemachte Aussage heute nicht. Es ist auch ein Anliegen der Sozialpartner und der Kantone, dass die Sanktionsobergrenze erhöht wird.
Ihre Kommission hat zusätzlich vorgeschlagen, dass bei besonders schwerwiegenden Verstössen gegen das Entsendegesetz die Geldwert-Sanktionen mit einer befristeten Dienstleistungssperre kumuliert werden können. Eine Kumulierung muss dem Gebot der Verhältnismässigkeit entsprechen. Bereits in der vorberatenden Kommission haben wir zu bedenken gegeben, dass diese Kumulierung der Sanktionen nicht mehr verhältnismässig ist und auf Kritik seitens der EU stossen wird.
Hier kann ich sicherlich ganz pauschal die Feststellung wagen, dass alles, was wir an flankierenden Massnahmen tun, im jetzigen Zeitpunkt ganz besonders, von der Europäischen Union beobachtet wird. Sie hat selbstverständlich auch Verständnis, wenn wir versuchen, unseren Arbeitsmarkt, z. B. im Tessin, in Ordnung zu halten. Aber sie hat dann ihrerseits sofort die präjudizielle Problematik in anderen Gebieten, in anderen Ländern. Deshalb ist sie äusserst zurückhaltend. Also auch das, was wir hier diskutieren, wird natürlich beobachtet und entsprechend dann in den Aussenverhandlungen mit an den Tisch genommen.
Wenn es in Ordnung ist, Herr Präsident, dann fahre ich noch weiter und sage schon beim Eintreten noch etwas zur Verlängerung der Normalarbeitsverträge. Ist das okay? - Danke, das ist mir wichtig.
Die Vorlage wurde am 4. März 2016 vom Bundesrat im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung und als Teil eines Pakets zur verstärkten Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt verabschiedet. Dann ist ein Missgeschick passiert, wenn ich dem so sagen darf: Drei Tage zuvor, am 1. März 2016, hat nämlich der Nationalrat im Zusammenhang mit der Beratung der Änderung des Entsendegesetzes auf Antrag von Nationalrat Romano eine Regelung zur Verlängerung der Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen gutgeheissen. Ihre Kommission hat sich auf Antrag von Ständerat Bischof für die Variante des Bundesrates ausgesprochen und damit eine Differenz zum Nationalrat geschaffen. Diese Differenz besteht im Wort "und" gegenüber dem Wort "oder".
Es sind wirklich unterschiedliche Konsequenzen, die aus der jeweiligen Verwendung dieser Wörter resultieren. Nach Ansicht des Bundesrates und Ihrer Kommission soll die Verlängerung des Normalarbeitsvertrages mit zwingenden Mindestlöhnen für eine befristete Dauer möglich sein, wenn zwei Kriterien erfüllt werden: Erstens werden wiederholte Verstösse gegen den Mindestlohn im Normalarbeitsvertrag festgestellt, und zweitens liegen Hinweise vor, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen führen kann. Es braucht also das Wort "und". Wenn das "und" nicht gegeben ist und man es in ein "oder" umändert, wie das im Nationalrat geschehen ist, dann reicht die schlichte Vermutung, dass Missbräuche wieder auftauchen könnten, um die Verlängerung zu begründen. Damit würden wir - zumindest theoretisch - eine Dauerverlängerung einführen. Wir würden auf diesem Wege unter anderem dauerhaft Mindestlöhne einführen. Genau das will der Bundesrat nicht.
Deshalb macht Ihnen der Bundesrat beliebt, bei der Formulierung mit der doppelten Voraussetzung, mit dem "und" zu bleiben.