Flach Beat · Nationalrat · 2016-09-13
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-09-13
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Die Kommission für Rechtsfragen hatte Ihnen schon einmal vorgeschlagen, dieses Geschäft abzuschreiben. Warum?
Die parlamentarische Initiative Joder will, dass Erwachsenenschutzmassnahmen, die zu einer Einschränkung der Handlungsfähigkeit führen, den Betreibungsämtern wieder mitgeteilt werden, und zwar durchs Band weg. Warum hatte Ihnen die Kommission für Rechtsfragen empfohlen, dieses Geschäft nicht weiterzuverfolgen? Vor allen Dingen deshalb, weil die erste Vernehmlassung zu den Vorschlägen wirklich vernichtend war. Auch die Wirtschaft hat eingesehen, dass diese Veröffentlichung von Handlungsfähigkeitseinschränkungen heute einfach keine Rolle mehr spielt. In Zeiten automatischer, digital abgeschlossener, schneller Verträge, in Zeiten von Konsumverträgen en masse haben diese Einträge einfach fast keinen Wert mehr.
Weiter haben wir einen Paradigmenwechsel erfahren: Es geht nämlich heute beim Erwachsenenschutzrecht nicht mehr vordergründig oder in erster Linie darum, allfällige Geschäftspartner zu schützen, sondern vor allen Dingen darum, dass die Personen, die geschützt werden sollen, sich durch ihre Handlungen nicht selbst in unmögliche Situationen bringen.
Um was für Personen geht es hier? Der grösste Teil der Betroffenen sind altersdemente Personen, die ohnehin keine Verträge mehr abschliessen. In den anderen Fällen geht es um Kindsvormundschaften und Ähnliches. Auch diese Personen schliessen in der Regel keine Verträge ab.
Der Nationalrat hat allerdings der Kommission für Rechtsfragen den Auftrag gegeben, dieses Geschäft trotzdem weiterzuverfolgen. Ich muss sagen, ich habe nach anfänglichem Zögern dann dem Entwurf des Bundesrates gerne zugestimmt, weil er nämlich gesagt hat, es sei im Grunde genommen schon so, dass es das eigentlich gar nicht mehr braucht. Die Vorstellung, dass es das noch braucht, ist heute [PAGE 1273] eigentlich wirklich obsolet. Es ist nicht mehr nötig, dass man eine Veröffentlichung wie anno dazumal im Amtsblatt macht, das ohnehin niemand mehr liest. Es ist auch nicht notwendig, dass man alle Erwachsenenschutzmassnahmen sofort dem Betreibungsamt meldet. Aber wir haben tatsächlich eine Lücke zwischen der Erwachsenenschutzbehörde, die eine Massnahme erlässt, und den verschiedenen anderen Behörden, die allenfalls halt eben auch aufgrund von Artikel 451 Absatz 2 zur Auskunft verpflichtet sind, wenn jemand ein berechtigtes Interesse geltend machen kann.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission nun einen Vorschlag erarbeitet, der pragmatisch ist, der diese Lücke tatsächlich schliesst. Ob er im Sinne der ursprünglichen parlamentarischen Initiative wirklich wichtig ist, lasse ich dahingestellt. Allerdings schliesst er eine Lücke im System, von der Erwachsenenschutzbehörde bis hin eben auch zum Betreibungsamt.
Mit dem Katalog in Artikel 449c haben wir genau aufgelistet, an welche Behörden Informationen über welche Massnahmen weitergeleitet werden, und in Artikel 451 Absatz 2, wo eben die Auskunftspflicht der Behörden gegenüber Personen mit berechtigtem Interesse statuiert ist, fügen wir an, dass der Bundesrat eine Verordnung erlassen, dieses Auskunftsrecht sichern und es vor allen Dingen auch vereinheitlichen soll. Denn es bestehen in unserem föderalen Staat und bei etwa 2300 Gemeinden auch sehr unterschiedliche Handhabungen des bisherigen Rechts.
Noch kurz zur Minderheit Schwander, die daran festhalten will, dass diese Massnahmen alle dem Betreibungsamt gemeldet werden sollen: Das macht heute einfach keinen Sinn mehr. Es gibt heute ein mehrstufiges System von Vormundschaften oder Handlungseinschränkungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Es macht keinen Sinn, alle diese Massnahmen dem Betreibungsamt zu melden. Stellen Sie sich vor, die Betreibungsämter bekommen jetzt - womöglich noch rückwirkend - sämtliche Meldungen über altersdemente Personen, die überhaupt keine Verträge mehr abschliessen. Das würde einen riesigen Bürokratieapparat bedeuten und hilft weder den betroffenen Personen noch den Ämtern und schon gar nicht der Wirtschaft. Für die Wirtschaft sind solche Dinge obsolet. Sie muss es am Schluss dann aber durch Steuerabgaben bezahlen, wenn wir den Betreibungsämtern oder anderen Ämtern einfach viel Papierarbeit aufhalsen.
Ich bitte Sie insofern, jetzt einzutreten und überall der Mehrheit zu folgen.