Riklin Kathy · Nationalrat · 2016-09-13
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2016-09-13
Wortprotokoll
Es ist Zeit, dass wir einmal auch über den Nutzen des Freizügigkeitsabkommens für uns erwerbstätige Schweizerinnen und Schweizer sprechen. Gesamthaft leben rund 450 000 Schweizerinnen und Schweizer in EU-/Efta-Staaten.
Das Abkommen zur Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den EU-Staaten und der Efta ist seit 2002 in Kraft. Es gibt den Staatsangehörigen der Schweiz und der EU-/Efta-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Recht, Arbeitsplatz bzw. Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Die Personenfreizügigkeit brachte den Schweizerinnen und Schweizern, die in der EU arbeiten, grosse Vorteile.
Der Bundesrat bestätigt in der Stellungnahme zu meiner Interpellation 14.3698, dass keine Statistik über den Anteil erwerbstätiger Schweizerinnen und Schweizer im Ausland besteht. Es dürften etwa 250 000 Personen, also eine Viertelmillion Personen sein, die von den Vorteilen der Personenfreizügigkeit profitieren! Dazu gehören die Inländerbehandlung, d. h. der diskriminierungsfreie Zugang zum Arbeitsmarkt, die freie Einreise zur Stellensuche, der Wechsel von Stelle und Arbeitsort und die Anerkennung beruflicher Qualifikationen, aber auch die Zulassung als [PAGE 1287] Selbstständigerwerbende, der Familiennachzug und die Gleichstellung in den Sozialversicherungen, z. B. bei der Aufnahme ohne Vorbehalte und Karenzfristen in die Krankenversicherung.
Der Bundesrat bestätigt: Die Datengrundlage zur Zuwanderung ist viel ausführlicher als zur Auswanderung. Die unvollständige und mangelhafte Datengrundlage erlaubt es nicht festzustellen, wie viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer direkt vom Personenfreizügigkeitsabkommen profitieren.
Die Erhebung zusätzlicher Daten von Schweizerinnen und Schweizern im EU-/Efta-Raum mithilfe einer eigenen Befragung würde ein Tätigwerden des Bundesamtes für Statistik (BFS) im Ausland bedingen, schreibt der Bundesrat. Das BFS arbeite hingegen nach dem Territorialitätsprinzip und erhebe deshalb grundsätzlich nur Daten auf dem Staatsgebiet der Schweiz.
Die fehlende Datengrundlage und der beschränkte Wissensstand haben sicher auch zum knappen Ja zur SVP-Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" am 9. Februar 2014 beigetragen.
Ich bin der Meinung, dass der unkomplizierten Arbeitsmöglichkeit von Schweizerinnen und Schweizern in der EU mehr Beachtung geschenkt werden sollte. Daher verlange ich mit meiner Motion, dass der Bundesrat beauftragt wird, Daten über die erwerbstätigen Schweizerinnen und Schweizer, die im EU- oder im Efta-Raum leben bzw. dorthin auswandern, analog zu den Informationen zur Zuwanderung statistisch zu erfassen und auszuwerten. Wir führen Statistiken über alles Mögliche und Unmögliche, aber über diese wichtigen Daten zur Personenfreizügigkeit haben wir viel zu wenig Informationen.
Ich bitte den Rat, meine Motion zu unterstützen.