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Barrile Angelo · Nationalrat · 2016-09-14

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-14

Wortprotokoll

Wir haben es gehört, es geht um Integration, und darunter kann man Verschiedenes verstehen. Heute besprechen wir die Änderung des Ausländergesetzes mit Schwerpunkt Integration. Da beziehe ich mich auf meine beiden Minderheitsanträge, und ich spreche auch gleich zu meinem Einzelantrag zu Artikel 63 Absatz 3.

Es geht im Block 1, über den wir jetzt debattieren, um die Voraussetzungen für die Aufenthalts- und die Niederlassungsbewilligungen sowie für deren Beendigung. Sowohl in der vorliegenden Vorlage als auch im Bürgerrechtsgesetz, das eigentlich parallel dazu gesehen werden muss, werden verschiedene Stufen der Integration definiert. Sie werden auch anerkannt, zuerst mit einer Aufenthaltsbewilligung, dann mit der Niederlassungsbewilligung C und am Schluss mit der Einbürgerung. Die gesamte Vorlage dreht sich nun um das Thema "fördern und fordern". Im Block 1 sprechen wir vor allem über die Integrationskriterien, und diese werden im Gesetz auch definiert. Namentlich geht es um die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Respektierung der Werte der Bundesverfassung, Sprachkompetenz, Teilnahme am Wirtschaftsleben bzw., wenn man in Ausbildung ist, um den Erwerb von Bildung.

In meinen Minderheitsanträgen geht es darum, eine gewisse Rechtssicherheit für die Ausländerinnen und Ausländer zu schaffen. Ich fordere einen Anspruch auf die Erteilung der Niederlassungsbewilligung. Achtung, ich betone nochmals: einen Anspruch, nicht einen Automatismus. Es geht darum, vor allem auch in meinem Einzelantrag, dass man, wenn man einmal die Niederlassungsbewilligung C bekommen hat - das heisst, wenn die Integration erfolgt ist und anerkannt worden ist -, die Niederlassungsbewilligung C behalten kann, ausser man verstösst wirklich stark gegen die Gesetze, gegen Recht und Ordnung, oder ist längere Zeit sozialhilfeabhängig.

Wie gesagt, meine Anträge, vor allem der Einzelantrag, gehen davon aus, dass die Integration schon erfolgt ist, wenn die Niederlassungsbewilligung C erteilt wird. Deshalb ist es eigentlich unsinnig, danach die Kantone zu verpflichten, immer wieder zu überprüfen, ob die Integration weiterhin gegeben ist, ob die einzelnen Personen weiterhin integrationswillig sind. In ihren Vernehmlassungsantworten haben die Kantone auch bemängelt, dass das praktisch nicht durchführbar [PAGE 1297] ist, dass es eine bürokratische Hürde ist und auch Mehrarbeit bedeutet.

Also: Artikel 63 Absatz 3 ist überflüssig, mehr noch, ich finde ihn sogar systemfremd. Bitte unterstützen Sie meine Minderheitsanträge und meinen Einzelantrag.

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