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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2016-09-14

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-14

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen Minderheitsanträgen zu Artikel 62 Buchstabe f und Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe d.

Personen, die sich bewusst nicht an die Schweizer Regeln anpassen möchten, haben in der Schweiz nichts zu suchen. Die Niederlassungsbewilligung muss an den Integrationswillen geknüpft werden. Ausländer, welche sich erwiesenermassen nicht integrieren wollen, müssen ausgeschafft werden. Leider sind die diesbezüglichen Grundlagen im vorliegenden Gesetz nicht klar genug geregelt. Daher stelle ich Ihnen folgende Minderheitsanträge:

Zuerst zu Artikel 62: Ich beantrage den neuen Buchstaben f mit dem Wortlaut "eine Integrationsvereinbarung nicht einhält oder die Integrationskriterien gemäss Artikel 58a nicht zu erfüllen gewillt ist". Zur Begründung: Die Forderung entspricht der angenommenen Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 08.3094. Da nicht mit allen Ausländern eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen wird, muss der Widerruf der Bewilligung auch möglich sein, wenn sich jemand ohne Vereinbarung weigert, sich zu integrieren. Nur so wird die von beiden Räten angenommene Motion wirklich umgesetzt. Ausnahmeregelungen sind nicht vorgesehen.

Zu Artikel 63: Ich beantrage den neuen Buchstaben d mit dem Wortlaut "die Ausländerin oder der Ausländer eine Integrationsvereinbarung nicht einhält oder die Integrationskriterien gemäss Artikel 58a nicht zu erfüllen gewillt ist". Auch diese Forderung entspricht der angenommenen Motion. In der Motion wird explizit gesagt, dass die Niederlassungsbewilligung an den Integrationswillen geknüpft werden muss. In Umsetzung der angenommenen Motion muss auch in Artikel 63 diese Anpassung gemacht werden.

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