Glarner Andreas · Nationalrat · 2016-09-14
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-14
Wortprotokoll
Integration ist immer eine Frage der Menge. Integration ist immer auch Aufgabe und Verpflichtung der Zugewanderten und nicht des Staates.
Vorab ist anzumerken, dass sich die meisten Zuwanderer ja problemlos in die hiesige Gesellschaft integrieren. Sie lernen die am Wohnort gesprochene Sprache, gehen einer Arbeit nach und halten sich an die geltende Rechtsordnung. Staatliche Fördermassnahmen sind für integrationswillige und motivierte Zuwanderer nicht nötig, im Gegenteil: Sie könnten sogar als Affront verstanden werden. Zuwanderer aber, die sich weigern, die Sprache zu erlernen, die sich nicht an unsere Rechtsordnung halten wollen, die hiesigen Gepflogenheiten nicht akzeptieren und auf Kosten des Staates leben wollen, sind nicht integrationswillig und haben somit in der Schweiz nichts verloren. Wenn jemand so leben will wie in seiner Heimat, keiner Arbeit nachgehen will und sich weder für die Bevölkerung noch für die Kultur der Schweiz interessiert, kann er auch in seine Heimat zurückkehren oder soll noch besser gar nicht erst einwandern. Solche Zuwanderer, die es schliesslich nur auf unser Sozialsystem abgesehen haben, schaden nicht nur dem Zusammenhalt der Schweizer Bevölkerung und dem sozialen Frieden, sie schaden in erster Linie auch genau jenen Ausländern, die sich korrekt verhalten, die sich vorbildlich integriert haben und selbstständig leben. Diese kommen in Verruf und müssen sich in der Gesellschaft für ihre Landsleute rechtfertigen.
Obwohl diese Grundsätze in der Bevölkerung einen klaren Rückhalt geniessen, was die Ablehnung des direkten Gegenvorschlages mit Integrationsartikel in der Bundesverfassung gezeigt hat, will der Bundesrat mit dieser Vorlage in eine völlig andere Richtung gehen. Staatliche Fördermassnahmen nach dem Giesskannenprinzip, eine Zentralisierung der Integrationspolitik sowie der Auf- und Ausbau einer staatlichen Integrationsindustrie werden die Folgen sein.
Die Tatsache, dass der Bundesrat diese Vorlage zusammen mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung - also der Masseneinwanderungs-Initiative - in die Beratung schickt, zeigt, dass es ihm nicht um die Steuerung der Zuwanderung, sondern um die staatlich geförderte Integration möglichst vieler weiterer Ausländer geht. Nachdem dieses Parlament voraussichtlich nicht bereit ist, die Masseneinwanderungs-Initiative verfassungsgetreu umzusetzen und so wirksam die Schleusen zu schliessen, kommt es nun noch schlimmer.
Dieses Parlament ist ja leider auch nicht bereit, die Grenzen wirksam zu kontrollieren. Wir lassen Abertausende illegal ins Land, die im günstigsten Fall in nördlicher Richtung wieder ausreisen, eher aber später irgendwo als Sans-Papiers auftauchen. Für diese werden dann von denselben Kreisen pauschale Amnestie, Unterstützung, Integration und Sozialbetreuung gefordert. Wenn es Wirtschaftsflüchtlinge einmal nicht schaffen, zu uns zu kommen, gibt es neuerdings ja noch SP-Genossinnen, welche diese als Hobby-Schlepper direkt über die Grenze bringen.
Natürlich sieht sogar der Bundesrat mittlerweile die Probleme, welche die unter den stetig steigenden Steuerlasten ächzende, aber noch immer tapfer arbeitende Bevölkerung der Schweiz mit der verantwortungslosen Zuwanderung hat. Nur kommt der Bundesrat leider zu völlig falschen Schlüssen. Diese Vorlage ist ein völlig hilfloser Versuch einer Symptombekämpfung. Stellen Sie sich vor: Die Wasserleitung ist geborsten, der Keller steht unter Wasser - und der Bundesrat versucht, mit einem "Espressolöffeli" das Wasser aus dem Keller zu schöpfen. So ungefähr ist diese Vorlage zu beurteilen.
Was will nun die SVP? Wir fordern zum Beispiel, und das ist wahre Integration, dass man die Amtssprache seines Wohn- und Lebensortes beherrscht. Wir fordern auch, dass nicht nur die Personen selbst, sondern auch deren Angehörige die Voraussetzungen erfüllen. Ebenso möchten wir nicht schwammige Formulierungen wie "integriert sind". Wir fordern vielmehr konkrete, messbare Ziele, wie sie im geltenden Recht auch schon drin sind. Die SVP will auch nicht, dass Firmen verpflichtet werden sollen, zur Integration beizutragen. Was hier wieder neu an Vorschriften auf die Firmen zukommen könnte, ist enorm; da appellieren wir natürlich vor allem an die Vertreter von CVP und FDP, denn soeben haben wir wieder von Regulierungsabbau gesprochen.
Die SVP sieht keinen Grund, warum vorläufig aufgenommene Personen zur Zielgruppe der Integrationsförderung [PAGE 1300] werden sollten. Diese sind per Definition eben vorläufig in der Schweiz und müssen sie so bald wie möglich wieder verlassen. Je stärker sie integriert sind, desto unrealistischer ist eine Ausreise aus der Schweiz. Integration ist keine Staatsaufgabe, sondern die Konsequenz des Entscheides, sich in der Schweiz niederzulassen, hier den Lebens- und Arbeitsort zu haben.
Daher wird die SVP-Fraktion diese Gesetzesvorlage, sofern nicht substanzielle Verbesserungen erzielt werden können, klar ablehnen.