Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-14
Wortprotokoll
In diesem zweiten Block geht es im Wesentlichen um zwei Themen. Auf der einen Seite geht es um die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt, also konkret um die Frage, wie man die Sozialhilfequote für diese Personen senkt. Der zweite Themenblock ist die Frage des Familiennachzugs.
Zur Senkung der Sozialhilfequote haben wir Ihnen, wie ich eingangs gesagt habe, zwei konkrete Vorschläge unterbreitet. Mit einem Vorschlag können wir auch noch beträchtliche Bürokratie abbauen, indem man nämlich die heute geltende Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht ersetzt. Deshalb wird das selbstverständlich auch von den Arbeitgebern unterstützt. Umso erstaunlicher ist der Widerstand dagegen. Darauf kommen wir noch zurück.
Was den Familiennachzug anbelangt, hat der Bundesrat Ihnen hier in der Zusatzbotschaft drei Änderungen vorgeschlagen, die auf parlamentarische Initiativen, vornehmlich aus der FDP-Liberalen Fraktion, zurückgehen. Erstens soll der Familiennachzug bei einem Bezug von Ergänzungsleistungen nicht mehr möglich sein. Zweitens soll man in Zukunft bei einer dauerhaften und erheblichen Sozialhilfeabhängigkeit auch eine Niederlassungsbewilligung widerrufen können, selbst wenn die betreffende Person bereits mehr als 15 Jahre im Land ist. Das ist auch eine Einschränkung. Das wurde von Ihnen so gewünscht. Schliesslich, dritter Punkt, auch eine Einschränkung beim Familiennachzug: Personen mit einer Niederlassungsbewilligung müssen die gleichen Voraussetzungen wie Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung einhalten, um ihre Familie nachziehen zu können. Es gelten also diese strengen Anforderungen: Sie müssen eine bedarfsgerechte Wohnung haben. Sie müssen genügend finanzielle Mittel haben, auch um ihre Angehörigen finanzieren zu können. Sie müssen Kenntnisse der Landessprache, die am Wohnort gesprochen wird, haben. Sie dürfen nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen haben.
Das sind also in Bezug auf den Familiennachzug drei Einschränkungen oder, wenn Sie so wollen, Verschärfungen, die wir Ihnen hier mit dieser Zusatzbotschaft vorschlagen.
Ich möchte noch etwas zum Familiennachzug sagen. Ihre Kommission hat den Entscheid gefällt, dass der Familiennachzug bei vorläufig aufgenommenen Personen in Zukunft überhaupt nicht mehr möglich sein soll. Da muss ich schon etwas dazu sagen. Ich glaube, es lohnt sich, wenn man hier etwas genauer hinschaut. Denn es ist doch ein massiver Eingriff in das Zusammenleben einer Familie, wenn eine vorläufig aufgenommene Person weder seine Ehegattin, ihren Ehegatten noch die minderjährigen Kinder nachziehen darf, und zwar eben selbst dann nicht, wenn sie eine geeignete Wohnung hat, nicht sozialhilfeabhängig ist und keine Verletzung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorliegt. Ein Verbot des Familiennachzugs für vorläufig Aufgenommene geht sehr weit - für den Bundesrat zu weit. Wenn wir den Familiennachzug noch etwas genauer anschauen, dann aus dem Grund, dass der Familiennachzug nicht zum Spielball von politischen Positionen werden darf. [PAGE 1312]
Es geht beim Familiennachzug - ich spreche ausschliesslich von der Ehegattin, dem Ehegatten und den minderjährigen Kindern; denken Sie vielleicht ganz kurz an Ihre Familie, damit Sie sich das vorstellen können - um sehr viel. Wenn wir die gesamte Zuwanderung aus Drittstaaten anschauen, also von allen Personen aus Ländern ausserhalb der EU und der Efta, dann stellen wir fest, dass im letzten Jahr knapp die Hälfte aller Personen aus Drittstaaten im Rahmen des Familiennachzugs in unser Land gekommen ist. Wenn wir aber einmal genau hinschauen, wer unter diesen Familiennachzug fällt, dann stellen wir fest, dass ein Drittel all dieser Personen aus Drittstaaten von Schweizerinnen und Schweizern geehelicht wurde. Wenn Sie dort den Familiennachzug einschränken wollen, dann müssen Sie also den Schweizerinnen und Schweizern verbieten, Frauen und Männer aus Drittstaaten zu heiraten.
Das zweite Drittel, das im Rahmen des Familiennachzugs in unser Land kommt, sind vorwiegend Ehegattinnen - es sind vor allem Frauen - und Kinder, die mit ihren Männern, die als hochspezialisierte Fachkräfte in die Schweiz geholt werden, mitkommen. Wenn Sie diesen Fachkräften, diesen hochspezialisierten Fachkräften verbieten, ihre Frau und ihre Kinder mitzunehmen, dann gehen diese, Sie wissen es, lieber in ein anderes Land.
Das dritte Drittel, das im Rahmen des Familiennachzugs aus Drittstaaten in die Schweiz kommt, sind vorwiegend Frauen, Männer und Kinder von Ausländerinnen und Ausländern, die hier bereits bestens integriert sind - ausgerechnet diejenigen, die Ihre Modellausländer sind. Das sind diejenigen, die sich angestrengt haben, die eine Erwerbsarbeit haben, die nicht straffällig sind, die nicht sozialhilfeabhängig sind. Das sind die Ausländer, wie wir uns sie alle wünschen. Ausgerechnet bei diesen wollen Sie den Familiennachzug jetzt verhindern.
Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns immer wieder vor Augen halten, um wen es hier geht.
Wenn Sie den Familiennachzug nun für die vorläufig Aufgenommenen verbieten, dann ist, glaube ich, noch nicht wirklich viel getan, um die Masseneinwanderung zu verhindern. Es wurde gesagt, es handelt sich um 50 bis 60 Personen. Ich muss Ihnen sagen, dass dieser Entscheid für den Bundesrat wirklich schwer nachvollziehbar ist. Wenn ausgerechnet bei der vorläufigen Aufnahme - Sie wissen, wie schwierig dieser Status ist - die Leute bestraft werden, nachdem sie sich am meisten angestrengt haben, in dieser schwierigen Situation eine Arbeit zu finden und alles dafür zu tun, dass sie mit ihrer Ehegattin oder ihrem Ehegatten und ihren minderjährigen Kindern zusammenleben können, dann ist das unmenschlich. Es ist aber nicht nur unmenschlich, sondern bedeutet letztlich nichts anderes, als dass Sie die Frauen und die Kinder dann den Schleppern ausliefern. Sie sagen nämlich, dass sie nicht im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kommen können, dass sie über Ägypten - ich spreche z. B. von den Syrern -, Libyen, das Mittelmeer in die Schweiz kommen und sich als Asylsuchende registrieren lassen müssen. Wir werden diesen Punkt in der Detailberatung noch anschauen, aber ich bitte Sie, sich diese Frage noch einmal gut zu überlegen.
Ich spreche jetzt zu den einzelnen Minderheitsanträgen, die in diesem Block 2 vorkommen:
Zum Antrag der Minderheit Steinemann zu Artikel 43 Absatz 1a: Diese Minderheit möchte, dass Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kommen, nicht dann eine Sprachförderung oder einen Sprachkurs absolvieren müssen, wenn sie hier sind, sondern dass sie bereits mit Sprachkenntnissen in die Schweiz kommen müssen. Dann müssten wir also die Sprachtests schon im Ausland durchführen. Wir müssten dann eine neue Sprachtestbehörde installieren, die in aller Herren Länder hingeht und dort die Sprachtests durchführt; das kann ich mir noch nicht so leibhaftig vorstellen. Vor allem aber gibt es Länder, die das eingeführt haben und die dachten, dass sie damit etwas gegen den Familiennachzug tun könnten, eine Hürde einbauen könnten. Ich muss Ihnen sagen: Der Effekt war genau das Gegenteil, es gab sogar einen Pull-Effekt. Es hiesse im Ausland, in der Schweiz müsse man einen bestimmten Sprachtest absolvieren. Es gab dann "learning for testing" - man lernte genau das, was man wissen musste, um den Test zu bestehen. Es hiesse dann: Ich gehe am liebsten in die Schweiz; man kann den Sprachtest, den alle kennen, im Ausland absolvieren. Diesen Pull-Effekt möchten wir sicher nicht.
Nochmals zu den Hochqualifizierten: Wir sprechen ja im Moment wieder über Drittstaatenkontingente, und die meisten von Ihnen möchten ja noch viel mehr hochspezialisierte Fachkräfte in die Schweiz holen. Wenn Sie einem Hochqualifizierten aber sagen müssen, dass seine Gattin zuerst einen Sprachtest machen müsse, dann sagt sich dieser vielleicht, dass er und seine Familie lieber in ein Land gehen, das sie tatsächlich als Familie will und nicht nur als Arbeitskraft.
In Artikel 45 geht es um die Frage des Familiennachzugs für Personen, die im Rahmen eines Kurzaufenthaltes hier sind. Hier möchte die Minderheit I (Steinemann) den Familiennachzug für die Kurzaufenthalter abschaffen. Damit schneiden Sie sich ins eigene Fleisch. Ich sagte vorhin bereits, dass im Rahmen der Drittstaatenregelung nur die Hochspezialisierten in die Schweiz kommen, nicht die Niedrigqualifizierten. Lesen Sie mal nach, wer heute im Rahmen der Drittstaatenkontingente eine Aufenthaltsberechtigung für die Schweiz bekommt. Das betrifft multinationale Unternehmen wie Novartis, die hochspezialisierte Fachkräfte wollen. Ausgerechnet denen sagen Sie nun, die Familie müsse zu Hause bleiben? Das geht nicht auf, damit würden Sie der Wirtschaft einen ganz schlechten Dienst erweisen.
Zu Artikel 85 Absatz 6 und damit zusammenhängend Artikel 85a: Es geht hier um den Antrag der Minderheit Glarner. Ich habe es eingangs bereits gesagt: Der Bundesrat schlägt Ihnen eine Massnahme vor, um anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen das Arbeiten zu ermöglichen. Damit Sie sich das vorstellen können: Die Hälfte aller Syrerinnen und Syrer, die im Moment in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, bekommt eine vorläufige Aufnahme. Dies, weil sie zwar nicht individuell an Leib und Leben verfolgt sind, aber aus einem Land kommen, in dem ganz offensichtlich Bürgerkrieg herrscht. Ich gehe davon aus, dass niemand von Ihnen einen Syrer zurückschicken möchte. Ich gehe weiter davon aus, dass es Ihnen lieber wäre, wenn der Syrer arbeitet, statt nicht zu arbeiten und Sozialhilfe zu beziehen. Wir haben uns überlegt, wie wir dafür Hürden abbauen können. Wir haben vorgeschlagen, die heutige Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht zu ersetzen. Selbstverständlich müssen die ortsüblichen Löhne und arbeitsgesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ich habe zum Beispiel auch mit Arbeitgebern aus der Landwirtschaft gesprochen. Die sagen mir: "Wenn ich eine Arbeitskraft brauche und bereit bin, diesen Syrer oder diesen vorläufig Aufgenommenen oder wen auch immer einzustellen, und dann noch zuerst beim Kanton ein Gesuch stellen muss, dann geht das drei Wochen und ich muss noch 300 Franken bezahlen. Glauben Sie, dass ich dann diesen noch nehme?" Das sind genau die Hürden, die wir heute haben und die wir abschaffen wollen. Darum geht es, und deshalb ist es für mich schon ziemlich erstaunlich, muss ich Ihnen sagen, dass man hier dagegen sein kann. Die nehmen niemandem den Arbeitsplatz weg. Es sind die Arbeitgeber, die entscheiden. Sie müssen sich, wie gesagt, an die ortsüblichen Bedingungen halten. Das ist keine Dumpinglösung, sondern hier geht es darum, dass Sie für Personen, die arbeitsfähig und arbeitswillig sind und einen Arbeitgeber haben, der sie für diese Arbeit einstellen will, nicht noch bürokratische Hürden aufbauen und es dem Arbeitgeber erschweren, diese Personen anzustellen.
Ich bitte Sie ebenfalls, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, und wir kommen nochmals zu diesem Artikel 85 Absätze 7 und 8.
Ich habe mich jetzt schon ziemlich ausführlich zum Familiennachzug geäussert, auch zu den vorläufig Aufgenommenen. Ich habe es vorhin gesagt: Die Hälfte der Syrer und Syrerinnen, die hier ein Asylgesuch gestellt haben, sind vorläufig [PAGE 1313] Aufgenommene. Wenn Sie diesen Personen jetzt sagen: "Ihr dürft selbst nach drei Jahren, selbst wenn ihr eine Wohnung habt, wenn ihr erwerbstätig seid, wenn ihr für eure Angehörigen sorgen könnt und nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen habt, eure Frau oder euren Ehegatten und eure minderjährigen Kinder nicht in die Schweiz bringen, sondern sie müssen den gleichen gefährlichen Weg mit den Schleppern nehmen", dann, muss ich Ihnen sagen, ist das schwierig nachvollziehbar.
Herr Jauslin hat gesagt, dass sie ja dann nach fünf Jahren ein Härtefallgesuch stellen können. Ja, das stimmt. Nach fünf Jahren! Sie müssen heute schon drei Jahre warten. Das heisst, sie müssten also gemäss Ihrem Vorschlag fünf Jahre warten. Dann können sie ein Gesuch stellen. Das wird vom Kanton vertieft geprüft. Sie haben keinen Anspruch.
Haben Sie irgendetwas gewonnen, wenn Sie die gleichen Leute, die erwerbstätig sind, die alles gemacht haben, um sich hier bestens zu integrieren, selbstständig zu sein und dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen, jetzt einfach mal fünf Jahre warten lassen anstatt drei Jahre? Das ist kein Ersatz aus unserer Sicht. Abgesehen davon gibt es keinen Anspruch. Sie dürfen nur ein Gesuch stellen, und es wird dann allenfalls vertieft geprüft.
Ich bitte Sie, in diesem zweiten Block sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen mit Ausnahme des Antrages der Minderheit I (Moser) bei Artikel 85 Absätze 7 und 8.
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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
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