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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-14

Wortprotokoll

Nein, der Kanton Zürich sagt richtig, dass das Bundesgericht aufgrund des jetzt bestehenden Gesetzes entschieden hat, dass die Gemeinden kein Beschwerderecht haben. Aber es gibt natürlich die Möglichkeit, die Gemeinden bereits frühzeitig einzubeziehen. Allein die Tatsache, dass gemäss Bundesgericht die Gemeinden heute kein Beschwerderecht haben, heisst überhaupt nicht, dass die Gemeinden nicht frühzeitig in die Verfahren einbezogen werden und sich äussern können. Es ist eben nicht schwarz oder weiss. Aber Sie haben es richtig gesagt, gemäss Bundesgerichtsentscheid gibt es mit dem heutigen Gesetz für die Gemeinden keine Beschwerdemöglichkeit.