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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-14

Wortprotokoll

Die Motionärin möchte im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) die Möglichkeit einer Ausreisesperre für potenzielle Dschihad-Touristen oder ähnliche Gewaltextremisten schaffen.

Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung dieser Motion grundsätzlich einverstanden. Schweizer Bürgerinnen und Bürger oder Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, sollen nicht ins Ausland reisen, um dort an terroristischen Kampfhandlungen teilzunehmen. Das ist unsere Überzeugung. Wir wollen keinen Terrorismus exportieren. Das ist auch eine Verantwortung, die wir haben. Gleichzeitig ist natürlich eine Ausreisesperre ein schwerer Grundrechtseingriff, und deshalb stellen sich dann auch schwierige Fragen in diesem Zusammenhang, aber auch im Bereich des Vollzuges, der mit den Kantonen geklärt werden muss. Auch mit Blick auf die Verhältnismässigkeit ist vor einer Ergänzung des BWIS sicher zu prüfen, ob andere Massnahmen nicht sinnvoller oder effektiver wären und ob ein Ausreiseverbot überhaupt praktikabel wäre.

Wie Sie zu Recht gesagt haben, Frau Nationalrätin Glanzmann, hat die Task-Force ihre Überlegungen in der Zwischenzeit vorangebracht und diese Abklärungen auch vorgenommen. In diesem Sinne, auch aufgrund dieser Überlegungen, hat der Bundesrat im Juli dieses Jahres mein Departement beauftragt, bis Ende 2017 einen Vernehmlassungsentwurf zu erarbeiten für präventiv-polizeiliche Massnahmen wie erstens Meldepflichten, zweitens Reisedokumentensperren für potenzielle Dschihad-Reisende und drittens - das haben wir heute Morgen noch besprochen - auch noch verdeckte Ausschreibung von Personen im SIS und im Ripol durch das Bundesamt für Polizei, das Fedpol; das sind die drei Massnahmen.

Man muss sich einfach bewusst sein: Eine Ausreisesperre ist zwar etwas Wichtiges, aber allein damit ist es natürlich nicht getan. Wenn man eine Person mit einer Ausreisesperre belegt, ihr allenfalls, damit kombiniert, auch noch die Reisedokumente wegnimmt, besteht das Risiko, dass diese Person, die sich ja in unserem Land befindet, jetzt erst recht zu einer schweren Straftat in unserem Land bereit ist. Wahrscheinlich stimmt es ja die meisten Leute nicht milde, wenn man sie an der Ausreise hindert.

Deshalb muss man sich hier sicher genau überlegen - das ist genau das, was jetzt im Auftrag des Bundesrates getan wird -, wie man mit der Gefahr umgeht, dass solche Personen, die an der Ausreise gehindert werden, in der Schweiz schwere Straftaten verüben. Deshalb braucht es zusätzlich zur Meldepflicht und zur Sperre der Reisedokumente eben auch flankierende Massnahmen, welche die kantonalen Behörden dann ergreifen können oder müssen. Die Person, die solche Absichten im Kopf hatte oder bereits eine erste Handlung vorgenommen hat, ist dann ja wie gesagt hier. Man muss überlegen, was man mit dieser Person macht. Es braucht Programme zur Deradikalisierung, allenfalls therapeutische, soziale Massnahmen.

Ich hatte letzte Woche die deutschsprachigen Justizministerkollegen bei mir hier in Bern. Wir haben natürlich genau über diese Dinge gesprochen, über die Erfahrungen anderer Staaten, die solche Ausreisesperren ausgesprochen haben. Was tut man nachher, damit sich die Gefahr nicht einfach plötzlich im eigenen Land manifestiert? Das sind schwierige und wichtige Aufgaben. Wir sind der Meinung, dass wir eigentlich genau in der Richtung unterwegs sind. Sie haben es selber gesagt, Sie haben diese Motion bereits 2014 eingereicht.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen, einfach weil wir der Meinung sind, dass wir die Problematik sehr genau auf dem Radar haben, die verschiedenen Massnahmen jetzt prüfen und eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Zusätzlich zur Ausreisesperre müssen wir auch Überlegungen dazu anstellen, welche Massnahmen es braucht, damit wir nicht einfach eine umso grössere Gefahr im eigenen Land haben. [PAGE 1335]