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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2002-03-20

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Unser Entscheid vom vorletzten Montag, dass künftig die Managerlöhne offen gelegt werden müssen, hat grosses Aufsehen erregt. Auch in ausländischen Zeitungen wurde dieser historische Entscheid ausführlich kommentiert.

Die Forderungen von Heiner Studer sind weniger spektakulär, aber sie sind trotzdem sehr wichtig. Sie sind die logische Konsequenz der Vorstösse von Frau Leutenegger Oberholzer, die wir ja überwiesen haben. Die Aktiengesellschaft ist die dominierende Organisationsform für fast alle wirtschaftlichen Tätigkeiten. Ihre rechtliche Regelung lässt aber noch immer zu wünschen übrig. Das betrifft insbesondere die Anliegen der Klein- und Minderheitsaktionäre. Bereits in der letzten grossen Aktienrechtsrevision kamen ihre Anliegen zu kurz, denn Klein- und Minderheitsaktionäre haben keine starke Lobby. Stark verbessert wurde nur die Transparenz, vor allem die Vorschriften über die Rechnungslegung.

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft war aber immer auch gedacht als Gesellschaftsform für kleine Anlegerinnen und Anleger. Eine verbesserte Transparenz ist für sie sicher hilfreich. Sie müssen aber unbedingt auch mehr Mitwirkungsrechte haben, und das verlangt Herr Studer mit seinem Vorstoss. Denn auch ihr Vermögen wird davon betroffen, wenn es Rückschläge gibt. Das haben viele Inhaberinnen und Inhaber von Swissair-Aktien kürzlich schmerzlich erfahren müssen. Viele von ihnen waren Kleinanleger.

Die SP-Fraktion unterstützt die Vorschläge von Kollege Studer. Die Aktionärinnen und Aktionäre müssen mehr Mitspracherechte erhalten und sich an der Generalversammlung zu grundsätzlichen Fragen äussern können.

Besonders begrüssen wir auch die Einführung eines sorgfältigeren Abstimmungs- und Wahlmodus. Verwaltungsräte sollen nicht im Multipack, sondern einzeln gewählt bzw. bestätigt werden: Das gehört zur Sorgfaltspflicht der Aktionärinnen und Aktionäre. Angesichts der Ereignisse der letzten Monate müssen wir das nicht näher begründen.

Wir bitten Sie, den Vorstoss zu unterstützen, und werden das selbstverständlich auch tun.