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Fässler Daniel · Nationalrat · 2016-09-14

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-09-14

Wortprotokoll

Das Parlament von Republik und Kanton Jura hat am 27. Februar 2013 mit 30 zu 24 Stimmen die Einreichung einer Standesinitiative beschlossen. Mit dieser wird die Bundesverwaltung aufgefordert, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ein echtes Instrument zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien wird. Dies soll unter anderem mit Massnahmen zur Speisung oder sogar zur Aufstockung der KEV-Mittel erreicht werden.

Die Initiative des Standes Jura wurde eingereicht, bevor der Bundesrat die Vorlage zur Energiestrategie präsentierte, die wir vorgestern Montag in unserem Rat zum dritten Mal beraten haben. Im Verlauf der Beratungen haben sowohl unser Rat als auch der Ständerat dem Vorschlag des Bundesrates zugestimmt, den Zuschlag auf dem Netznutzungsentgelt für das Übertragungsnetz zur Finanzierung des Netzzuschlagsfonds auf höchstens 2,3 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen. Damit stehen künftig mehr Mittel zur Verfügung, um die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien zu fördern. Hinzu kommt, dass der Bundesrat mit einer per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzten Änderung der Energieverordnung das Management der KEV-Warteliste angepasst hat. Baureife Projekte können seither rascher von einer finanziellen Unterstützung profitieren.

Der Ständerat ist an seiner Sitzung vom 16. März dieses Jahres dem Antrag seiner vorberatenden Kommission oppositionslos gefolgt und hat der Initiative keine Folge gegeben. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 6 Stimmen ebenfalls, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Ein Minderheitsantrag liegt nicht vor.

Ein Teil Ihrer vorberatenden Kommission lehnt die Standesinitiative mit dem Argument ab, dass die finanzielle Unterstützung der Produktion von erneuerbaren Energien für die Schweizer Energiepolitik nicht zielführend sei. Ein anderer Teil der Kommission lehnt die Initiative ab, weil es nun die Umsetzung der Massnahmen im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 abzuwarten gelte.