AB 203310
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-15
Wortprotokoll
Lassen Sie mich mit drei Vorbemerkungen einsteigen: Herr Nationalrat Müller, wir lassen das Gewerbe nicht im Stich, definitiv nicht, auch wir nicht, ganz im Gegenteil. Was wir brauchen, sind saubere Regeln. Das sind Regeln, die für unser Gewerbe gelten und die auch für die Gewerbetreibenden grenzüberschreitend Gültigkeit haben müssen. So gesehen werden also gleiche Massstäbe, klare Massstäbe, einfache Massstäbe angelegt, und es kann nicht sein, dass wir den Eindruck erwecken, wir würden das Gewerbe nicht schützen wollen. Aber noch einmal: Es ist ein Hin und Zurück, das auch im Grenzgebiet funktionieren muss.
Herr Nationalrat Walter hat richtig gesagt, die Gesetzgebung müsse einfach und wirkungsvoll sein. Ich teile diese Auffassung: einfach und wirkungsvoll!
Damit bin ich bei der Aussage von Frau Nationalrätin Marra, die darauf aufmerksam gemacht hat, dass ich im Ständerat gemäss der provisorischen Fassung des Amtlichen Bulletins eine Kumulierung empfohlen hätte. Ich habe indes im Ständerat ganz offensichtlich empfohlen, die Kumulierung nicht mitzugehen. Bei der Zusammenfassung ist ein Fehler unterlaufen, entweder mir oder dem Amtlichen Bulletin, das wird im Moment geprüft. Aber es ist eindeutig, was der Bundesrat will. Der Bundesrat will nämlich die Kumulation der zwei verschiedenen Sanktionen grundsätzlich nicht.
Die Obergrenze von 30 000 Franken ist unbestritten, dazu äussere ich mich nicht weiter. Im Ständerat ist zusätzlich vorgeschlagen worden, dass bei besonders schwerwiegenden Verstössen gegen das Entsendegesetz die geldwerten Sanktionen mit einer befristeten Dienstleistungssperre kumuliert werden könnten. Eine Kumulierung muss dem Gebot der Verhältnismässigkeit entsprechen, auch bei schwerwiegenden Verstössen. Und noch einmal: Ich habe dem Ständerat zu bedenken gegeben, dass diese Kumulierung der Sanktionen nicht mehr verhältnismässig ist und auf Kritik seitens der EU stossen wird. Die EU verfolgt die Entwicklung insbesondere bei Massnahmen der Schweiz gegen Verstösse sehr genau und wird eine Kumulierung nicht akzeptieren. Die Dienstleistungssperre wurde unter anderem eingeführt als Sanktion für den Fall, dass eine Busse nicht bezahlt wird und im Ausland nicht vollstreckt werden kann.
Jetzt komme ich zu den Zahlen, die vorhin genannt worden sind: Ich bestätige, dass rund 80 Prozent der Bussen bezahlt werden. Weshalb werden sie bezahlt? Weil die Dienstleistungserbringer - auch das wurde richtig gesagt - in unserem Land wieder Geschäfte machen wollen. Wieso wollen [PAGE 1363] sie in unserem Land Geschäfte machen? Weil unser Land, was die Preise, die Margen und damit die Verdienstmöglichkeiten anbetrifft, interessant ist. Es müssen also vergleichsweise wenige Dienstleistungssperren wegen Nichtbezahlung der Bussen verhängt werden; 2015 war es etwa ein Viertel aller Dienstleistungssperren. Der aktuelle Sanktionenkatalog im Entsendegesetz mit der neuen Obergrenze genügt, um schwere Fälle angemessen sanktionieren zu können.
Die kantonalen Vollzugsbehörden wenden im Einzelfall die richtige Sanktion an: eine Busse oder eine Dienstleistungssperre. Strafen müssen wirksam sein, Strafen müssen abschreckend sein. Sie müssen also so beschaffen sein, dass die gebüssten Entsendebetriebe einen Anreiz haben, die Busse zu bezahlen, damit die entsandten Personen wieder in die Schweiz einreisen können.
Ich fasse zusammen: Eine allzu rigorose Sanktion wie die Kumulation von Geldbusse und Dienstleistungssperre vermindert den Anreiz, die Busse zu bezahlen, und wirkt nach unserer Einschätzung eher kontraproduktiv. Warum soll eine Geldbusse bezahlt werden, wenn zusätzlich eine Dienstleistungssperre vorliegt?
Ich empfehle Ihnen also, der vom Ständerat beschlossenen Kumulierung nicht zuzustimmen.