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Germann Hannes · Ständerat · 2016-09-15

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-15

Wortprotokoll

Ich habe - um das zu betonen - meinen Antrag als Systemantrag eingereicht; so lag er der Kommission nicht vor, dort hatte ich einzelne Kürzungsanträge eingereicht, die aber einer anderen Mechanik folgten. Das hier ist ein neuer Antrag, der in der Kommission nicht diskutiert werden konnte. Das ist ein Schönheitsfehler; aber die Diskussion ist doch weitergeführt worden, auch in der Finanzkommission, sodass dieser Antrag, meine ich, durchaus in die heutige Diskussion passt. Oder ist es etwa glaubwürdig, wenn wir heute einen Rahmenkredit genehmigen, dessen Betrag 400 Millionen Franken höher ist, um dann am 28. September im Rahmen des Stabilisierungsprogramms diese 400 Millionen wieder wegnehmen? Das wäre meines Erachtens keine kohärente Politik, zumal das Stabilisierungsprogramm einen ähnlichen Zeitraum umfasst; es fehlt lediglich das Jahr 2020. Ich reiche also einen Systemantrag ein.

Zum Bundesbeschluss 1: Hier habe ich eine Kürzung des Gesamtkredits um 220 Millionen Franken auf 8,475 Milliarden Franken vorgeschlagen, wobei dieser Betrag aufgeteilt wird, was mir ganz wichtig ist. Die Kürzung soll bei der technischen Zusammenarbeit und vor allem bei den Finanzhilfen für Entwicklungsländer erfolgen, da diese Finanzhilfen eben nicht gerade sehr effizient sind; dies ist eine Lehre aus dem finanzpolitischen Seminar. Ich schlage dort also eine Kürzung um 260 Millionen Franken vor, während aber bei der humanitären Hilfe eine Aufstockung um 40 Millionen Franken auf 2,1 Milliarden Franken erfolgen soll. Dort soll eben gezielt ein Schwergewicht gesetzt werden. Insgesamt macht das dann in diesem Bundesbeschluss eine Kürzung um 220 Millionen Franken.

Bei den handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, also beim Bundesbeschluss 2, schlage ich eine Kürzung von 45 Millionen Franken der vom Bundesrat geforderten höheren Beiträge vor.

Zum Bundesbeschluss 3 über die Weiterführung der Finanzierung der Transitionszusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas in den Jahren 2017-2020: Auch in diesem Bereich hat sich ja die Situation politisch geändert. Ich schlage eine Kürzung um 165 Millionen Franken vor; anstelle von 1,04 Milliarden Franken wären es noch 875 Millionen Franken.

Beim Bundesbeschluss 4 geht es um Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit in den Jahren 2017-2020. Dort schlage ich explizit keine Kürzung vor und werde dem Entwurf des Bundesrates folgen.

Dies war ein kurzer Überblick über meinen Antrag. Sie können ihn in einer einzigen Abstimmung erledigen, ich empfinde ihn als Systemantrag. Ich glaube auch, dass er in unsere Politik hineinpasst. Auf jeden Fall wäre es kein Hüst und Hott. 2,7 Prozent Steigerung ist mir einfach zu viel. In den letzten Tagen haben wir es anlässlich der BFI-Botschaft mit Müh und Not fertiggebracht, die für unsere wichtige Berufsbildung vorgesehenen 1,5 Prozent Wachstum etwas aufzustocken. Es ist am Schluss aber immer noch weniger Wachstum, als wir hier für die Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe ausgeben. Diese Prioritätensetzung kann ich so nicht verantworten.

Ich glaube, die Kürzung bei der APD-Quote um 3 Prozentpunkte auf 0,45 Prozent ist massvoll und absolut umsetzbar. Es ist glaubwürdiger, wenn wir diese Kürzung schon heute vollziehen und nicht erst am 28. September. Wir sagen heute nicht: "Wir geben mal mehr", denn um alle zufriedenzustellen, wollen wir ja eigentlich gar nicht mehr geben, sondern weniger. Diejenigen, die dort weniger geben möchten bzw. die mit unserem Finanzplan wieder auf Kurs kommen möchten, bitte ich, meinem Antrag hier und heute zuzustimmen. Dann ist die Sache klar und wird beim Stabilisierungsprogramm nicht wieder von Neuem diskutiert werden müssen. Die Kürzung wäre dann bereits vollzogen.

Besten Dank für die Zustimmung zu meinem Einzelantrag. [PAGE 661]